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Nur ein paar kurze Anmerkungen: ich sehe die ganze Sache ähnlich wie wa.
Ich selber habe in den letzten Jahren indirekt und direkt schon zwei Abmahnungen im Bereich Urheberrecht mitbekommen. Die Begründungen waren in beiden Fällen für den Laien schwer verständlich, beruhten aber dennoch auf geltendem deutschen Recht.
Ganz klar: Ich empfinde das deutsche Abmahnsystem auch in vielen Fällen als Freibrief zum Geldrucken – nur leider ist es nun mal so wie es ist. Daran würde sich erst etwas ändern, wenn die gesetzlichen Grundlagen geändert würden. Diejenigen, die die Avatare gern wieder hätten (zu denen ich mich zunächst auch mal zählen würde), sollten das augenblickliche Abschalten vielleicht auch als Schutz vor sich selber verstehen. Grundsätzlich könnte ich mir nämlich auch vorstellen, dass eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts direkt an den jeweiligen Forumsteilnehmer geht und nicht an den Forenbetreiber.
@thomlahn – die Größe spielt IMHO erstmal keine Rolle Nein, im Ernst: für das Urheberrecht dürfte es in der Tat bedeutungslos sein, ob das Bildchen briefmarkengroß ist oder bildschirmfüllend. Solange die Urheberrechte bei jemand anders liegen, muß dieser jeder Weiterverwertung zustimmen.
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