Startseite › Foren › An die Redaktion: Kritik, Fragen, Korrekturen › Das aktuelle Heft: Lob und Tadel › ROLLING STONE April 2010
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@Torsten Groß
Nimm’s Dir nicht zu Herzen, echte Größen (Beatles, Oasis) werden hier schon seit je her gedisst. Du befindest Dich also in bester Gesellschaft.--
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AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
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Selbst nach längerem Grübeln ist eigentlich klar, Clau, dass ich niemandem ans Bein pinkele oder disse oder Debunking betreibe!
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Noch mal kurz zum „alten“ Heft: Ich fand es insgesamt gelungen. Highlight natürlich „Britanniens Riot-Girls light“, eine gelungene Würdigung. Ich hoffe, dass die Künstlerinnen auch sonst stärker im RS thematisiert werden, ebenso wie die vielen anderen „neuen“ Sängerinnen aus Schweden usw. Weiterhin gern gelesen: Airen, Pet Shop Boys, Dandies, Weller. „My Ever Changing Haircuts“ ist durchaus aufschlussreich, denn wann hatte Weller die besten Frisuren? 1984/85. Und wann machte er seine beste Musik? Eben.
Die „Download-Jäger“ werden auch beim Nachlesen nicht besser. Auch wenn es anders intendiert wird, so kann man das Thema nicht anfassen. Es bleibt der Beigeschmack eines PR-Artikels.Und ein weiter Wunsch: Gerne weiterhin in jeder Ausgabe Fotos von Robyn – aber bitte etwas vorteilhaftere.;-) Ich hoffe, zum neuen Album wird es dann auch mal eine richtige Berichterstattung geben.
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AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
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wirkt die 7″ eigentlich als Verkaufsbremse? Die Bahnhofskioske sind voll mit alten Heften…
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John Billwirkt die 7″ eigentlich als Verkaufsbremse? Die Bahnhofskioske sind voll mit alten Heften…
Und dabei habe ich alleine knapp 20 Exemplare gekauft.
Was passiert eigentlich mit den Remittenden? In England könnte man mit der 7″ richtig Geld machen.
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"I spent a lot of money on booze, birds and fast cars. The rest I just squandered." - George Best --- Dienstags und donnerstags, ab 20 Uhr, samstags ab 20.30 Uhr: Radio StoneFM
AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
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gollum…Ich hoffe, dass der BGH in seiner ersten Entscheidung zu dem Thema am 12.05. für mehr Rechtssicherheit und Waffengleichheit sorgt.
Abmahnpraxis, Nachlese für Interessierte und aktuell oder zukünftig Betroffene, der erste BGH-Fall:
Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss
Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
Die Klägerin ist Inhaberin der Rechte an dem Musiktitel „Sommer unseres Lebens“. Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft wurde ermittelt, dass dieser Titel vom Internetanschluss des Beklagten aus auf einer Tauschbörse zum Herunterladen im Internet angeboten worden war. Der Beklagte war in der fraglichen Zeit jedoch in Urlaub. Die Klägerin begehrt vom Beklagten Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten.
Das Landgericht hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben, soweit das Berufungsgericht die Klage mit dem Unterlassungsantrag und mit dem Antrag auf Zahlung der Abmahnkosten abgewiesen hatte. Der BGH hat angenommen, dass eine Haftung des Beklagten als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung nicht in Betracht kommt. Auch privaten Anschlussinhabern obliegt aber eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.
Diese Pflicht hatte der Beklagte nach Auffassung des Bundesgerichtshofs verletzt. Er hatte es bei den werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen des WLAN-Routers belassen und das Passwort nicht durch ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort ersetzt. Ein solcher Passwortschutz war auch für private WLAN-Nutzer bereits im Jahre 2006 üblich und zumutbar. Er lag im vitalen Eigeninteresse aller berechtigten Nutzer und war mit keinen Mehrkosten verbunden.
Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an). Diese Haftung besteht schon nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Hingegen ist der Beklagte nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Eine Haftung als Täter einer Urheberrechtsverletzung hat der Bundesgerichtshof verneint, weil nicht der Beklagte den fraglichen Musiktitel im Internet zugänglich gemacht hat. Eine Haftung als Gehilfe bei der fremden Urheberrechtsverletzung hätte Vorsatz vorausgesetzt, an dem es im Streitfall fehlte.Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens
OLG Frankfurt, Urteil vom 1. Juli 2008 – 11 U 52/07 (GRUR-RR 2008, 279) LG Frankfurt, Urteil vom 5. Oktober 2007 – 2/3 O 19/07
Karlsruhe, den 12. Mai 2010
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe--
Sonic JuiceSchade, beim Stichwort „Cover Stories“ hatte ich schon irrationale Hoffnungen gehegt, dass es Lena auf die Front Page schafft.
Daniel KochLena auf dem Cover? Soll ich das mal als Vorschlag in die Redaktionsrunde tragen?
Sonic JuiceJa, herzlich gerne! Mit einem Bussi von Sonic. (Und „Satellite“ bitte als 7″-Beilage fürs Mai-Heft.)
Aus gegebenem Anlass erinnere ich noch mal an dieses Projekt! Auch wenn es für frühe Meinungsführerschaft und Avantgarde-Journalismus diesbezüglich nun etwas spät ist.
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I like to move it, move it Ya like to (move it)Zumindest die 7″ ist ja nun wahrscheinlicher geworden, oder?
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Twang-Bang-Wah-Wah-Zoing! - Die nächste Guitars Galore Rundfunk Übertragung ist am Donnerstag, 19. September 2019 von 20-21 Uhr auf der Berliner UKW Frequenz 91,0 Mhz, im Berliner Kabel 92,6 Mhz oder als Livestream über www.alex-berlin.de mit neuen Schallplatten und Konzert Tipps! - Die nächste Guitars Galore Sendung auf radio stone.fm ist am Dienstag, 17. September 2019 von 20 - 21 Uhr mit US Garage & Psychedelic Sounds der Sixties!
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Wünschenswert wäre es.
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