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j.w.Kein Urheber kann das Aufführen einer werkgetreuen Vorlage (sprich eine Coverversion) verhindern. Wenn aber eine Abweichung von der Vorlage erfolgt, kann der Künstler bzw. der Inhaber der Urheberrechte dagegen vorgehen. Insofern braucht Heino genauso wenig eine Genehmigung wie ein Künstler, der einfach nur „Yesterday“ nachsingt, ob live oder auf Platte ist egal. Nur wer das Werk verändert, braucht für eine Plattenaufnahme eine Genehmigung. Sprich: Wenn Kritikers Liebling in Fichtenberg live „Uerdingen“ singt (Yesterday mit deutschem Text) muss er Macca nicht fragen. Will er das veröffentlichen dagegen schon.
Und zahlen muss er in beiden Fällen?
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