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gollumKein Problem:
doch, hat er, wenn er „zurücktritt“ was ja eigentlich eine einseitige Kündigung ist.
Der Bürgermeister kann eben nicht, so wie Horsti eben mal bei vollen Bezügen zurücktreten.
Freistellung, Beurlaubung, o.ä., das wäre mit Sicherheit OK
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Wenn einem die Argumente ausgehen, sollte man zur Beleidigung greifen (A.Schopenhauer) Hilfe gibbed hier: http://www.amazon.de/beleidigen-Kleines-Brevier-sprachlicher-Grobheiten/dp/3406511252