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gollumWurde schon veröffentlicht, wieviel laufende Meter Fluchtwegbreite gefordert/vorhanden war?
Nach meiner kurzen Recherche verlangt die VO in NRW zur Gewähr der erforderlichen Entleerungszeit bei genehmigten 250.000 Besuchern insgesamt 500m (1,20m je 600 Pers.), wobei u.a. noch Höchstentfernungen zu beachten sind und es mindestens 2 sein müssen, die möglichst weit auseinanderliegen und entgegengesetzt in freie Verkehrsflächen führen.
Das kann man dann wohl kaum noch als fahrlässig bezeichnen, oder? (Siehe auch das Interview in #258)
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.