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@mick: Ja, ist mir klar, aber ich weiß nicht ob er da gut beraten ist. Eine Freiheitsstrafe zu vermeiden, könnte schwierig werden, heute morgen las ich das hier:
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1075/Grundsaetzlich-hat-der-Veranstalter-den-Hut-auf/
LTO: Im Fokus steht eine von der Stadt Duisburg wohl erteilte „Nutzungsänderung“ für das Bahnhofsgelände, die auf das Erfordernis von Rettungswegen verzichtet haben soll. Ist es überhaupt rechtlich möglich, auf Erfordernisse wie Rettungswege etc. zu verzichten?
Hortig: Nach mir vorliegenden Informationen soll angeblich nicht völlig auf Rettungswege verzichtet, es sollen aber wohl Rettungswege in nur geringerer Breite genehmigt worden sein. Diese Frage kann an dieser Stelle dahingestellt bleiben. Die Frage der Rettungswege wird in der VersammlungsstättenVO NRW ausführlich geregelt. Sollte das Veranstaltungsgelände dem Anwendungsbereich dieser Verordnung unterfallen, könnten abweichende Genehmigungen oder Nebenbestimmungen als vorsätzlich rechtswidriges Handeln zu qualifizieren sein. Wenn dann die Medienberichte noch zutreffen sollten, dass dieses „Sicherheitskonzept“ von allen Beteiligten im Herbst 2009 wissentlich „abgenickt“ worden wäre, würden solche Genehmigungen ein nur fahrlässiges Handeln eher unwahrscheinlich erscheinen lassen.
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.