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GefährlicheBohnenDie Trulla ist es nicht wert, dass man über sie nachdenkt.
Ich würde es begrüßen, wenn ein Staatsanwalt über sie nachdenkt,
und zwar im Zusammenhang mit § 189 StGB (Verunglimpfung des
Andenkens Verstorbener).
:teufel_2:
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Software ist die ultimative Bürokratie.