Re: ROLLING STONE April 2010

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nail75

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Torsten GroßHierzu werde ich mich später noch mal ausführlich äußern, bin gerade im Urlaub. Zum „katastrophal schlechten“, selbstverständlich einmal mehr direkt von Springer bzw. Poschardt diktierten Artikel zunächst nur soviel: Kornmeier arbeitet seit über einem Jahr nicht mehr mit Digiprotect zusammen. Der CT-Artikel ist mindestens dreimal so lang, da hätte ich auch weiter ausgeholt. Hier ging es eher um ein neutrales Porträt im Stil der Spiegel-Ortstermine, da die meisten Leute vermutlich gar nicht wissen, was sich in diesem Bereich inzwischen tut. Den in den vorangegangenen Posts erkennbaren Reflex, jede Kritik an illegalen Downloads und den damit einhergehenden Entwicklungen im Musikgeschäft in den letzten Jahren gleichzusetzen mit reaktionärer, Industrie-gefälliger Vorgestrigkeit, finde ich allerdings durchaus problematisch.

Ich schließe mich den Beiträgen von latho, gollum und DsG voll an. Ich rate Dir ebenfalls, Dich mit der Materie intensiv auseinanderzusetzen, bevor Du eine Replik schreibst, da ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass Du Dich damit nur sehr oberflächlich beschäftigt hast und zahlreiche pauschale und sehr leicht angreifbare Urteile abgibst, die einer näheren Analyse in keiner Weise standhalten werden. Dazu nur ein Beispiel: Du schreibst etwas von „illegalen Downloads“. Die entscheidende Frage ist aber, ob angesichts der Praxis überhaupt noch ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet wird, wenn die Gerichte gar nicht ernsthaft überprüfen, ob wirklich ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt. Und das ist keine Kleinigkeit, sondern grundrechtsrelevant und Gegenstand einer möglichen Verfassungsbeschwerde.

Außerdem hat mich in dem Artikel Satz irritiert, fast jeder Leser sei „schuldig im Sinne der Anklage“. Allein in diesen wenigen Worten sind so viele grundfalsche Vorstellungen enthalten, das man den Artikel resigniert zur Seite legen möchte. Und dann noch der Satz vom „Internet als rechtsfreier Raum“, da war dann meine Verärgerung komplett.

Abgesehen davon hast Du die obigen Aussagen grob falsch interpretiert und mit einer tendenziösen Interpretation abgekanzelt, die der Sache keinesfalls gerecht wird. Ich möchte Dich daran erinnern, dass der BGH sich mit diesem Thema keinesfalls aus Langeweile beschäftigt.

Damit wünsche ich Dir weiterhin einen schönen Urlaub. :-)

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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.