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Anonym
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lathoAllerdings. Zumal die c’t (1/2010) ….
Ein (der?) c’t Beitrag dazu ist hier lesbar, die Lage fasst er ganz gut zusammen:
http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hintergrund-Abmahnen-statt-verkaufen-901244.html
Seit der Gesetzesänderung ein simples, automatisiertes Verfahren für Rechtsanwälte, die ich hier besser nicht mit Adjektiven belege. Ein Wahnsinn, was die Zivilkammern des LG Köln als bislang damit meistbeschäftigtes Gericht (Sitz T-Online) da an übelster Beweislastumkehr und weitester Störerhaftung zu Lasten der berechtigt oder unberechtigt Abgemahnten durchgehen lassen. Praktisch ist man bis auf krasse Ausnahmefälle machtlos. Ich hoffe, dass der BGH in seiner ersten Entscheidung zu dem Thema am 12.05. für mehr Rechtssicherheit und Waffengleichheit sorgt.
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