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Monroe Stahrden Teil unseres Rechtssystems, in dem es um Strafe und die Verbüssung der Strafe geht, den magst du nicht besonders, oder? Es gibt scheinbar Dinge, die sollte man jemandem sein Leben lang vorhalten dürfen…
Natürlich kann man das. Insbesondere wenn sich der Täter nicht von seiner Tat distanziert hat.
Das ist auch nicht „bedenklich“. Fragen von Verbüssung, Verjährung oder Begnadigung sind in erster Linie strafrechtliche Kategorien, keine moralischen. Die Frage der Bewertung von Schuld und Verantwortung des Handelnden und der Konsequenzen, die jeder einzelne für sich daraus zieht (will ich z.B. die Memoiren eines Mörders kaufen, der nach der Verbüssung seiner Strafe mit seinem kriminellen Vorleben Kasse machen will?), ist doch aber nicht an einen Zeitablauf oder die Durchführung eines bestimmten Justizverfahrens geknüpft, sondern stellt sich grundsätzlich in jedem Einzelfall anders dar. Den außer(straf)rechtlichen Konsequenzen einer Tat ist der Täter immer lebenslänglich ausgesetzt, die Folgen des Mordes für die Opfer sind nach 15 Jahren ja auch nicht beseitigt.
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