Re: Karlsruhe kippt Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin

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nail75

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alex8529ist klar, aber ich dachte Ländergesetze werden vorab von den zuständigen Landesverfassungsgerichten bearbeitet, bevor es zum BVG geht.

Nein, denn hier handelte es sich – soweit ich das sehe und bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre – um eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz. Das heißt, der normale Rechtsweg musste nicht erschöpft werden, die Beschwerdeführer konnten direkt zum BVerfG ziehen. Sie hätten vielleicht auch vor die jeweiligen Landesverfassungsgerichte ziehen können, aber das haben sie nicht getan, vielleicht konnten sie es nach den jeweiligen Landesverfassungsgerichtsgesetzen auch nicht.

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