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alex8529Was ich gar nicht nachvollziehen kann, ist der „Eingriff“ des BVG in Länderrecht.
Dafür gibt es doch Gerichte in den Ländern, die wie in Sachsen geschehen, solche Dinge entscheiden können.Dies widerspricht m.E. der These, dass Rauchverbot nicht durch Bundesrecht geregelt werden könnte.
Bei der Verfassungsbeschwerde entscheidet das BVerfG, wenn der normale Rechtsweg ausgeschöpft ist, über die Vereinbarkeit von Landes- und Bundesrecht mit dem Grundgesetz. Das sagt nichts darüber aus, ob der Landes- oder der Bundesgesetzgeber für eine bestimmte Materie zuständig ist.
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