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Verboten wird lediglich das Rauchen in Gaststätten. Ob das verhältnismäßig ist oder nicht, kann sicherlich diskutiert werden, ich empfinde es als verhältnismäßig. Die Tatsache, dass das BVerfG das auch so sieht, entscheidet die Frage von ihrer rechtlichen Seite. Der Rest ist Sache der Politik.
Dass es sich bei den Beschäftigten in Eckkneipen um eine kleine Minderheit handelt, ist klar. Sicher werden auch nicht viele dorthin vermittelt, weil die Wenigsten ihre Stellen ausschreiben dürften.
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.