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Bauer EwaldGern. Wenn also gewisse Erhebungen sich wirklich nur auf Privathaushalte beziehen, es aber auch als gesicherte Erkenntnis gilt daß (ich zitiere die Stelle hier nochmal) „die Passivrauchbelastung in Restaurants, Bars und Kneipen ist nahezu doppelt so hoch wie in Wohnungen mit mindestens einem Raucher oder an anderen Arbeitsplätzen, an denen geraucht werden darf“, ist genau welcher Schluß erlaubt?
Keiner hinsichtlich der Zahl der durch ein Rauchverbot in Gaststätten vermeidbaren Todesfälle. Und eigentlich sind ohne weitere Informationen auch sonst wenig sinnvolle Schlußfolgerungen möglich (zumindest müsste man noch etwas über die spezifischen Aufenthaltsdauern wissen).
Aber das ist für meine Argumentation egal. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass die verbreitete Zahl von 3300 toten Passivrauchern nichts mit dem Passivrauchen in Gaststätten zu tun hat und somit auch zur Begründung eines Rauchverbots in Gaststätten unsinnig ist.
Richtig ist dagegen, dass es in Gaststätten eine Belastung durch Passivrauchen gibt (siehe auch Beitrag Sonic Juice), dass deren Folgen (Zahl der Neuerkrankungen, Zahl der zusätzlichen Toten) für Deutschland nicht erforscht und somit unbekannt ist.
Als Änhänger des Rauchverbots in Gaststätten kann man also nicht damit argumentieren, dass ein Verbot bis zu 3300 Leben verlängern könnte und dies durch wissenschaftliche Studien abgesichert wäre. Man kann nur argumentieren, dass x Leben verlängert werden könnten, x aber nicht bekannt ist.
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