Re: Karlsruhe kippt Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin

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bauer-ewald

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MarBeck

Deine Anmerkung hat mich jedoch veranlasst, der Zahl 3300 mal nachzugehen. Sie stammt aus einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums, die man hier downloaden kann:

http://www.dkfz.de/de/presse/pressemitteilungen/2005/download/Passivrauchen_Band_5.pdf

Im Zusammenhang mit dem Rauchverbot in Gaststätten ist nun interessant, dass diese Studie nur das Passivrauchen im häuslichen Bereich betrachtet. Passivrauchen in der Freizeit (dazu zählt der Aufenthalt in Gaststätten) wird gar nicht und am Arbeitsplatz nur ergänzend in der Studie berücksichtigt, und zwar deshalb, weil es für Deutschland überhaupt keine empirischen Studien gibt!

Der Eindruck (der zumindest bei mir durch die Presseberichte zum BVerfG-Urteil) erweckt wurde, man könne durch das Rauchverbot in Gaststätten 3300 Leben retten, ist also schlicht falsch.

Danke für den Link, hatte ich übersehen. Das ist eine Studie zur Auswirkung des Passivrauchens in allen Bereichen, und richtig, die Zahl 3300 bezieht sich auf diese Gesamtheit. Gaststätten sind damit natürlich auch berücksichtigt und werden in der Studie auch gesondert behandelt. Keine Ahnung wie Du darauf kommst, die Studie beziehe sich nur auf den häuslichen Bereich. Explizit heißt es dort z.B. auf Seite 39 (mit weiterführender Quellenangabe): „Die Passivrauchbelastung in Restaurants, Bars und Kneipen ist nahezu doppelt so hoch wie in Wohnungen mit mindestens einem Raucher oder an anderen Arbeitsplätzen, an denen geraucht werden darf.“

Eigentlich logisch, daß man versucht das Problem dort anzugehen, wo es möglich ist. Und in öffentlichen Räumen ist es (im Gegensatz zu Privaträumen) durch ein Rauchverbot eben möglich.

Nebenbei, ich finde es übrigens in Fällen von Eckkneipen, wo nur der Wirt hinterm Tresen steht und die gesamte Stammkundschaft sowieso aus Rauchern besteht auch unsinnig, diesen Leuten das Rauchen zu verbieten. Das Problem ist aber offenbar eine Regelung zu treffen die einerseits solche Fälle als Ausnahmen berücksichtigt, andererseits aber verhindert daß die Ausnahme flächendeckend zur Regel wird und sich de facto überhaupt nichts ändert.

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