Re: Karlsruhe kippt Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin

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marbeck
Keine Lust, mir etwas auszudenken

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nail75Natürlich. Aber allein die Tatsache, dass das BVerfG sich ausdrücklich zu dieser Frage erklärt hat, ist schon bemerkenswert. Offenbar wollten die Richter klarmachen, dass ein Verbot auf jeden Fall begrüßenswert wäre.

Deine Argumentation ist insofern problematisch, als dass Du zwar zwischen Recht und Politik unterscheiden willst, den Bereich der Politik aber mit juristischen Ausdrücken auflädst. Wenn Du davon sprichst, dass Du ein Rauchverbot mit einer freiheitlichen Gesellschaft für nicht vereinbar hältst, dann ist das zwar Deine persönliche Meinung, steht aber in ganz klarem Widerspruch zu dem, was das BVerfG erklärt hat.

Natürlich muss der Gesetzgeber kein Rauchverbot erlassen. Aber wenn er es tut, verstößt es ganz sicher nicht gegen die freiheitliche Grundordnung dieses Staates, jedenfalls nicht nach Meinung der maßgeblichen Instanz, dem BVerfG. Es ist Dein gutes Recht, das für eine unzumutbare Einschränkung der bürgerlichen Freiheit zu halten, aber verfassungsrechtlich steht die Argumentation auf äußerst wackligen Füßen. Aber natürlich kann jeder Bürger den politischen Versuch unternehmen, diese Verbote zu kippen, dazu reicht es ja, wenn er mit seinen Interessen argumentiert: „Ich will in der Kneipe rauchen.“

Wir sind uns also insoweit einig, dass die Verfassung politischen Spielraum lässt. Zumindest 2 Lösungen hat das BVerfG als grundgesetzkonform anerkannt: totales Rauchverbot und Rauchverbot mit nicht bestimmte Gaststätten diskriminierenden Ausnahmeregelungen. Sicherlich gäbe es auch noch weitere verfassungskonforme politische Regelungen.

Ich persönlich (obgleich Nichtraucher) lehne ein Rauchverbot in Gaststätten aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Verkürzt dargestellt: Es ist nicht notwendig, Nichtraucher in Raucherkneipen zu schützen und dazu die Freiheit der Gaststättenbesitzer einzuschränken, da ohne weiteres Nichtraucherkneipen eröffnet werden könnten. Außerdem liefern freiheitsbeschränkende Verbote imer den Einstieg in weitere Freiheitsbeschränkungen. Mal ein Beispiel, das wahrscheinlich viele absurd finden: Im Straßenverkehr werden mehr Menschen getötet, als durch Passivrauchen. Ich als Nichtautobesitzer fordere daher ein Verbot des Autoverkehrs oder aber zumindest drastische Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutze der Fußgänger. Ist das nun eine Forderung, die weniger berechtigt ist als die nach dem Rauchverbot? Mit welcher Begründung?

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