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MarBeck
Zu 1) Das BVerfG urteilt dann, wenn der Gesetzgeber ein Gesetz veranschiedet hat, und entscheidet, ob es verfassungsgemäß ist. In diesem Fall hat das Gericht entschieden (und ich glaube Dir das unbesehen), dass der Gesetzgeber ein totales Rauchverbot in Gaststätten ausprechen kann. Es hat somit entschieden, dass der Gesetzgeber damit sich in den Grenzen bewegen würde, die die Verfassung vorgibt. Eine völlig andere Frage ist es aber (und darum geht es mir), ob der Gesetzgeber hier überhaupt einen Regelungsbedarf sehen sollte. Wenn man von der Prämisse ausgeht, dass in einem freiheitlichen Gesellschaftssystem der Staat nur die unabdingbar notwendigen Regelungen (Verbote) treffen sollte. um den Freiheitsgrad möglichst groß zu halten, bin ich der Auffassung, dass ein Nichtraucherschutz über Rauchverbote in Gaststätten (nicht in Schulen usw.) nicht vernünftig begründet werden kann (Begründung siehe frühere Postings). Somit bin ich letztlich der Meinung, der Gesetzgeber sollte sich für eine andere verfassungskonforme Regelung entscheiden.Einfach gesagt: Das BVerfG hat geurteilt, dass ein Totalverbot eine verfassungsgemäße Lösung sein kann, nicht sein muss.
Natürlich. Aber allein die Tatsache, dass das BVerfG sich ausdrücklich zu dieser Frage erklärt hat, ist schon bemerkenswert. Offenbar wollten die Richter klarmachen, dass ein Verbot auf jeden Fall begrüßenswert wäre.
Deine Argumentation ist insofern problematisch, als dass Du zwar zwischen Recht und Politik unterscheiden willst, den Bereich der Politik aber mit juristischen Ausdrücken auflädst. Wenn Du davon sprichst, dass Du ein Rauchverbot mit einer freiheitlichen Gesellschaft für nicht vereinbar hältst, dann ist das zwar Deine persönliche Meinung, steht aber in ganz klarem Widerspruch zu dem, was das BVerfG erklärt hat.
Natürlich muss der Gesetzgeber kein Rauchverbot erlassen. Aber wenn er es tut, verstößt es ganz sicher nicht gegen die freiheitliche Grundordnung dieses Staates, jedenfalls nicht nach Meinung der maßgeblichen Instanz, dem BVerfG. Es ist Dein gutes Recht, das für eine unzumutbare Einschränkung der bürgerlichen Freiheit zu halten, aber verfassungsrechtlich steht die Argumentation auf äußerst wackligen Füßen. Aber natürlich kann jeder Bürger den politischen Versuch unternehmen, diese Verbote zu kippen, dazu reicht es ja, wenn er mit seinen Interessen argumentiert: „Ich will in der Kneipe rauchen.“
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.