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nail751) Das widerspricht fundamental der Argumentation des BVerfG, die den Gesundheitsschutz der gesamten Bevölkerung als Grundlage für ein allgemeines Rauchverbot in Gaststätten ausdrücklich guthieß. Bei der Ausgestaltung muss der Gesetzgeber aber darauf achten, dass er nicht einige Kneipen bevorzugt und andere benachteiligt. Wenn die HP des BVerfG wieder funktioniert, werde ich Dir das hoffentlich am Text der Entscheidung verdeutlichen können.
2) Ganz einfach: 95-99% der Wirte und Restaurantbetreiber sind selbst Raucher.
Wir argumentieren auf unterschiedlichen Ebenen (aber immerhin: wir argumentieren).
Zu 1) Das BVerfG urteilt dann, wenn der Gesetzgeber ein Gesetz veranschiedet hat, und entscheidet, ob es verfassungsgemäß ist. In diesem Fall hat das Gericht entschieden (und ich glaube Dir das unbesehen), dass der Gesetzgeber ein totales Rauchverbot in Gaststätten ausprechen kann. Es hat somit entschieden, dass der Gesetzgeber damit sich in den Grenzen bewegen würde, die die Verfassung vorgibt. Eine völlig andere Frage ist es aber (und darum geht es mir), ob der Gesetzgeber hier überhaupt einen Regelungsbedarf sehen sollte. Wenn man von der Prämisse ausgeht, dass in einem freiheitlichen Gesellschaftssystem der Staat nur die unabdingbar notwendigen Regelungen (Verbote) treffen sollte. um den Freiheitsgrad möglichst groß zu halten, bin ich der Auffassung, dass ein Nichtraucherschutz über Rauchverbote in Gaststätten (nicht in Schulen usw.) nicht vernünftig begründet werden kann (Begründung siehe frühere Postings). Somit bin ich letztlich der Meinung, der Gesetzgeber sollte sich für eine andere verfassungskonforme Regelung entscheiden.
Einfach gesagt: Das BVerfG hat geurteilt, dass ein Totalverbot eine verfassungsgemäße Lösung sein kann, nicht sein muss.
Zu 2) Hast Du eine Quelle für die Zahlenangaben? Selbst wenn sie korrekt wären, was hält die Nichtraucher davon ab, Nichtraucherkneipen zu eröffnen und wirtschaftlich profitabel zu betreiben?
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