Re: Karlsruhe kippt Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin

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nail75

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MarBeckEben, und deswegen lässt sich in einer freiheitlichen Gesellschaft ein gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten m.E. nicht mit dem Nichtraucherschutz begründen. Ernstzunehmen ist hingegen die Frage nach einen angemessenen Schutz der Beschäftigten in „Raucherkneipen“.

Das widerspricht fundamental der Argumentation des BVerfG, die den Gesundheitsschutz der gesamten Bevölkerung als Grundlage für ein allgemeines Rauchverbot in Gaststätten ausdrücklich guthieß. Bei der Ausgestaltung muss der Gesetzgeber aber darauf achten, dass er nicht einige Kneipen bevorzugt und andere benachteiligt. Wenn die HP des BVerfG wieder funktioniert, werde ich Dir das hoffentlich am Text der Entscheidung verdeutlichen können.

MarBeckEs war offensichtlich keine sich manifestierende kaufkräftige Nachfrage da, ich stimme DL in diesem Punkt völlig zu. In unseren marktwirtschaflichen System wird doch so ziemlich jede (legale und illegale) kaufkräftige Nachfrage bedient, wieso nicht die nach Nichtraucherkneipen, wenn es sie denn gegeben hätte?

Ganz einfach: 95-99% der Wirte und Restaurantbetreiber sind selbst Raucher.

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