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MarBeckEben, und deswegen lässt sich in einer freiheitlichen Gesellschaft ein gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten m.E. nicht mit dem Nichtraucherschutz begründen. Ernstzunehmen ist hingegen die Frage nach einen angemessenen Schutz der Beschäftigten in „Raucherkneipen“.
richtig!
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