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Joliet JakeTrinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern, nur ein Raum, kein Angebot an „zubereiteten Speisen“, ab 18.
Wieviele fallen in diese Kategorien?
Die einzigen Kneipen, die mir bekannt sind und die diesen Kriterien entsprechen, würde ich nicht freiwillig betreten. Das sind meistens (!) lediglich Abfüllstationen für Alkoholiker.
Ich zitiere mal tagesschau.de:
In Baden-Württemberg und Berlin darf ab sofort wieder in kleinen Kneipen geraucht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter machten jedoch Auflagen: Betroffene Kneipen dürften „keine zubereiteten Speisen“ anbieten, sie müssten eine Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern haben und dürften über keinen abgetrennten Nebenraum verfügen. Zudem muss Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt und die Kneipe „als Rauchergaststätte gekennzeichnet“ sein.
Überraschend für Beobachter: Die Richter stellten – mit einer Ausnahme – fest, dass die Bundesländer bei der Formulierung einer Neuregelung auch ein grundsätzliches Rauchverbot ohne jede Ausnahme verhängen dürften. „Der Gesetzgeber gewichtet den Schutz vor dem Passivrauchen so hoch, dass er ein generelles Rauchverbot in Gaststätten verfügen könnte“, erläuterte der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Hugo Klein im Gespräch mit der ARD.
Weiter stellte das Gericht fest: Habe sich der Gesetzgeber wie in Baden-Württemberg, Berlin und in den meisten anderen Bundesländern für ein weniger strenges Schutzkonzept entschieden, müssten die Ausnahmen „folgerichtig“ sein. Das aber sei im vorliegenden Fall nicht gegeben.
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Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.