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Muss jetzt leider weg, daher nur kurz:
Den Film habe ich natürlich auf englisch gesehen.
Ein Oscar muss natürlich nicht mit dem Charakter der gespielten Figur zusammenhängen. Auf mich hat dieser Joker aber eben nicht wirklich bedrohlich, beklemmend oder das Absurde und Irrationale vor Augen führend gewirkt, sondern in erster Linie wirr.
SPOILER ALERT!
Das Fähren-Sozialexperiment fand ich übrigens besonders schwach (interessanter wäre es noch gewesen, wenn eine Fähre gesprengt worden wäre und wie die Leute im überlebenden Boot in der Folge mit ihrer Schuld umgegangen wären). Natürlich begeben sich die Leute, selbst wenn sie das andere Boot in die Luft sprengen, nicht „auf eine Stufe mit Mördern und Vergewaltigern“. Im Strafrecht nennt man sowas entschuldbaren Notstand und bleibt straffrei. Das hat schon Karneades erkannt und mit seinem Flossbeispiel illustriert:
Aus Wikipedia:
Man stellt sich die Situation zweier Schiffbrüchiger vor, deren einzige Rettung ein umhertreibendes Brett ist, welches jedoch nur eine Person tragen kann. Einer der beiden Schiffbrüchigen tötet nunmehr den anderen, um die rettende Planke für sich zu sichern und anschließend gerettet zu werden. Ist er wegen Tötung (zum Tode) zu verurteilen oder kann der Überlebende die Notwendigkeit der Tötung rechtfertigen und wenn, mit welchen Argumenten und innerhalb welches Rechtsrahmens.
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