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Wo es keinen Kläger gibt, da gibt’s halt auch keinen Richter.
Die Beispiele sind schon sehr ähnlich, aber soweit ich das höre, ist es keine identische Tonfolge im Umfang von neun aufeinanderfolgenden Tönen – und soviele sollten es schon sein, damit von einem Plagiat gesprochen werden kann.
Ein Sample ist übrigens was anderes, weil sich hier nicht (nur) am Song, sondern an der Aufnahme bedient wird. Ansonsten gilt auch hier das obige: Manchen Rechteinhabern ist das egal, wenn sich jemand anderes bedient, anderen dagegen überhaupt nicht. Grundsätzlich sollte man die Genehmigung für ein Sample einholen.
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When I hear music, I fear no danger. I am invulnerable. I see no foe. I am related to the earliest time, and to the latest. Henry David Thoreau, Journals (1857)