Re: Kostenpflichtige mp3 downloads

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faspotun

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habe mal ein bisschen gegoogelt… die sache ist gleichermassen umstritten wie spannend.

zum schmunzeln: ein schweizer konsumentenmagazin (saldo) hat online-musikvertriebe getestet (u.a. iTunes), und tatsächlich ging der umstrittene russische discounter als testsieger hervor!

hier ein lesenswerter faz-artikel:
(ich habe den namen des onlinedienstes durch ersetzt – und ärgere mich zugleich, dass ich mich einschüchtern lasse. auf der website der faz ist jedoch der vollständige artikel inkl. name abrufbar.)

Download aus Moskau
Von Horst Müller

13. Juli 2005 Die deutsche Musikindustrie bekommt das Internet nicht in den Griff. Nachdem sie den Trend zum Musikdownload über Jahre verschlafen hat, gibt es jetzt Pannen im Kampf gegen illegale Online-Anbieter.

Fast zwei Monate brauchten die deutschen Phonoverbände, um eine einstweilige Verfügung gegen den russischen Anbieter publik zu machen. Jetzt werden private Homepagebetreiber, die auf ihren Seiten auf die „virtuelle Russendisko” („Focus Money”) verweisen, zur Kasse gebeten.

Bereits am 11. Mai hatte das Landgericht München I per einstweiliger Verfügung den Musikdownload aus Moskau vorläufig für illegal erklärt. Bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro wird es den russischen Betreibern von verboten, „geschützte Aufnahmen aus Tonträgern der Antragstellerinnen innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland zugänglich zu machen”. Antragstellerinnen sind sechs führende Musikkonzerne, darunter Emi Music, Sony BMG und Warner Music, also die Unternehmen, deren Interessen von den Phonoverbänden unter anderem auf der Internetseite www.ifpi.de vertreten werden sollen. Die Funktionäre informierten jedoch erst am 6. Juli die Öffentlichkeit vom Urteil der Münchner Richter.

Post von den Anwälten

Während nach Recherchen des Branchendienstes „heise online” den russischen Betreibern bis Freitag, 8. Juli, das Urteil noch nicht vorlag und das Angebot auch weiterhin für deutsche Internetnutzer erreichbar ist, hatten einige private und kommerzielle deutsche Homepagebetreiber längst Post von einer Münchner Anwaltskanzlei erhalten. Darin werden sie aufgefordert, bis zum 12. Juli Links von ihren Internetseiten zu entfernen, die zu dem russischen Musikdownload führen. Der Streitwert ist für Privatpersonen auf 75.000 Euro angesetzt – Empfänger sollen jeweils 3980 Euro Anwaltskosten zahlen, auch wenn sie der Forderung fristgerecht nachkommen.

Eine Abmahnung erhielt auch der Südwestrundfunk, der daraufhin einen Testbericht über Musikdownloads, in dem unter anderem vorgestellt worden war, von der Website der Popwelle SWR3 entfernte. Die Tester hatten neben den günstigen Downloadpreisen von durchschnittlich unter zehn Cent pro Titel vor allem die ausgefeilte Technik des russischen Angebots gelobt und geurteilt: „Die russische Download-Plattform ist in ihrem Heimatland entgegen anders lautenden Behauptungen der Musikindustrie kein illegales Angebot.” SWR3.de sieht in der Entfernung des Artikels nach eigenen Angaben allerdings kein Eingeständnis einer Rechtspflicht und will den Fall juristisch prüfen.

Fragliche Abmahnaktion

Ob die auf Medien- und Internetverstöße spezialisierte Münchner Anwaltskanzlei Waldorf mit der Abmahnaktion durchkommt, ist fraglich. Immerhin müßte man begründen, warum das Urteil annähernd zwei Monate in der Schublade steckte, bevor es öffentlich bekanntgegeben wurde. Und nur durch die Veröffentlichung können die vermeintlichen Übeltäter davon erfahren, daß Links zu möglicherweise rechtswidrig sind. Zudem verwiesen die Phonoverbände in ihrer Pressemitteilung vom 6. Juli ganz allgemein auf den „russischen Download-Shop”.

Das Urteil richtet sich jedoch explizit gegen die Betreiber von . Entweder haben Musikmanager und deren Anwälte noch nicht mitbekommen, daß längst weitere virtuelle Musikanbieter aus Osteuropa Musikliebhaber in Deutschland erreichen. Oder sie wollten um jeden Preis die Nennung des Namens vermeiden, mit dem jeder durch eine schlichte Internetsuche das Angebot finden kann. Konsequenterweise müßte die Musikindustrie schon die bloße Erwähnung der Buchstabenkombination verbieten, um ihr Ziel zu erreichen – die Absurdität des Vorhabens ist für die Privatpersonen ein schwacher Trost, die sich nun mit einer Rechnung von mehreren tausend Euro konfrontiert sehen, obwohl sie kaum wissen konnten, daß sie etwas möglicherweise Verbotenes taten.

Selbstbestimmter Download

Gründe für den Erfolg der osteuropäischen Download-Angebote sind keineswegs nur die günstigen Preise, die in der Regel höchstens ein Zehntel der legalen Konkurrenz betragen. Während Anbieter wie „Musicload” und „iTunes” ihre Kundschaft durch Beschränkungen beim Kopieren der teuer erkauften Musikstücke verärgern und zum Teil nicht kompatible Dateiformate wie „mp4” einsetzen, können beispielsweise die Nutzer von vor dem Download selbst bestimmen, in welcher technischen Qualität sie die Titel erhalten wollen.

Ohnehin scheinen die Phonoverbände mit dem Internet dauerhaft auf Kriegsfuß zu stehen. Als zu Beginn dieses Jahrhunderts private Musiktauschbörsen wie „Napster” längst florierten, versuchten die Plattenbosse noch ihre CDs durch Kopiersperren zu schützen. Diese Strategie erwies sich als kontraproduktiv, weil findige Softwaretüftler rasch sogenannte „Knackprogramme” entwickelten und erfolgreich verbreiteten. Zudem ließen sich viele legal erworbene CDs wie die Samplerreihe „Bravo Hits” überhaupt nicht mehr in Computern abspielen.

Apple als Marktführer

Immerhin zahlte sich im September 2003 die Lobbyarbeit der Phonoverbände aus. Seinerzeit trat das neue Urheberrechtsgesetz in Kraft, das unter anderem die Nutzung von Musiktauschbörsen sowie das Umgehen von Kopierschutz auch für Privatpersonen unter Strafe stellte. Doch auch diese Stütze des Gesetzgebers nutzte wenig. Während die Verbände weiter zurückgehende Tonträgerumsätze beklagten, hatte mit dem Computerhersteller Apple inzwischen ein Branchenneuling das Musikgeschäft aus dem Internet übernommen. Bis heute ist „iTunes”, wo Musiktitel pauschal für 99 Cent angeboten werden, die weitaus erfolgreichste legale Musikplattform.

Im eigenen Land müssen die russischen Musikshopbetreiber kaum rechtliche Konsequenzen befürchten. Vergeblich hatte der internationale Musikbranchenverband (IFPI) im Frühjahr versucht, komplett verbieten zu lassen. Die Moskauer Staatsanwaltschaft hatte zwar Ermittlungen aufgenommen, stellte sie im März mangels gesetzlicher Grundlagen in Rußland jedoch wieder ein. Erfolgreich waren die Musikverbände nur in Spanien. Ende Mai mußten die Betreiber von „weblisten.com” ihr Angebot nach mehr als sieben Jahren aus dem Netz nehmen.

Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls für Redaktionspraxis an der Hochschule Mittweida (FH), Fachbereich Medien.

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