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habe mal ein bisschen gegoogelt… die sache ist gleichermassen umstritten wie spannend.
zum schmunzeln: ein schweizer konsumentenmagazin (saldo) hat online-musikvertriebe getestet (u.a. iTunes), und tatsächlich ging der umstrittene russische discounter als testsieger hervor!
hier ein lesenswerter faz-artikel:
(ich habe den namen des onlinedienstes durch
Download aus Moskau
Von Horst Müller
13. Juli 2005 Die deutsche Musikindustrie bekommt das Internet nicht in den Griff. Nachdem sie den Trend zum Musikdownload über Jahre verschlafen hat, gibt es jetzt Pannen im Kampf gegen illegale Online-Anbieter.
Fast zwei Monate brauchten die deutschen Phonoverbände, um eine einstweilige Verfügung gegen den russischen Anbieter
Bereits am 11. Mai hatte das Landgericht München I per einstweiliger Verfügung den Musikdownload aus Moskau vorläufig für illegal erklärt. Bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro wird es den russischen Betreibern von
Post von den Anwälten
Während nach Recherchen des Branchendienstes „heise online” den russischen Betreibern bis Freitag, 8. Juli, das Urteil noch nicht vorlag und das Angebot auch weiterhin für deutsche Internetnutzer erreichbar ist, hatten einige private und kommerzielle deutsche Homepagebetreiber längst Post von einer Münchner Anwaltskanzlei erhalten. Darin werden sie aufgefordert, bis zum 12. Juli Links von ihren Internetseiten zu entfernen, die zu dem russischen Musikdownload führen. Der Streitwert ist für Privatpersonen auf 75.000 Euro angesetzt – Empfänger sollen jeweils 3980 Euro Anwaltskosten zahlen, auch wenn sie der Forderung fristgerecht nachkommen.
Eine Abmahnung erhielt auch der Südwestrundfunk, der daraufhin einen Testbericht über Musikdownloads, in dem unter anderem
Fragliche Abmahnaktion
Ob die auf Medien- und Internetverstöße spezialisierte Münchner Anwaltskanzlei Waldorf mit der Abmahnaktion durchkommt, ist fraglich. Immerhin müßte man begründen, warum das Urteil annähernd zwei Monate in der Schublade steckte, bevor es öffentlich bekanntgegeben wurde. Und nur durch die Veröffentlichung können die vermeintlichen Übeltäter davon erfahren, daß Links zu
Das Urteil richtet sich jedoch explizit gegen die Betreiber von
Selbstbestimmter Download
Gründe für den Erfolg der osteuropäischen Download-Angebote sind keineswegs nur die günstigen Preise, die in der Regel höchstens ein Zehntel der legalen Konkurrenz betragen. Während Anbieter wie „Musicload” und „iTunes” ihre Kundschaft durch Beschränkungen beim Kopieren der teuer erkauften Musikstücke verärgern und zum Teil nicht kompatible Dateiformate wie „mp4” einsetzen, können beispielsweise die Nutzer von
Ohnehin scheinen die Phonoverbände mit dem Internet dauerhaft auf Kriegsfuß zu stehen. Als zu Beginn dieses Jahrhunderts private Musiktauschbörsen wie „Napster” längst florierten, versuchten die Plattenbosse noch ihre CDs durch Kopiersperren zu schützen. Diese Strategie erwies sich als kontraproduktiv, weil findige Softwaretüftler rasch sogenannte „Knackprogramme” entwickelten und erfolgreich verbreiteten. Zudem ließen sich viele legal erworbene CDs wie die Samplerreihe „Bravo Hits” überhaupt nicht mehr in Computern abspielen.
Apple als Marktführer
Immerhin zahlte sich im September 2003 die Lobbyarbeit der Phonoverbände aus. Seinerzeit trat das neue Urheberrechtsgesetz in Kraft, das unter anderem die Nutzung von Musiktauschbörsen sowie das Umgehen von Kopierschutz auch für Privatpersonen unter Strafe stellte. Doch auch diese Stütze des Gesetzgebers nutzte wenig. Während die Verbände weiter zurückgehende Tonträgerumsätze beklagten, hatte mit dem Computerhersteller Apple inzwischen ein Branchenneuling das Musikgeschäft aus dem Internet übernommen. Bis heute ist „iTunes”, wo Musiktitel pauschal für 99 Cent angeboten werden, die weitaus erfolgreichste legale Musikplattform.
Im eigenen Land müssen die russischen Musikshopbetreiber kaum rechtliche Konsequenzen befürchten. Vergeblich hatte der internationale Musikbranchenverband (IFPI) im Frühjahr versucht,
Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls für Redaktionspraxis an der Hochschule Mittweida (FH), Fachbereich Medien.
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