Antwort auf: ebay-pseudonyme

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#2171623  | PERMALINK

Anonym
Inaktiv

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Es ist ja eine altbekannte Tatsache, dass bei Internetauktionshäusern die Anbieter teilweise versuchen, verdeckt über die Transportkosten Geschäft zu machen.
Wenn zu den Versandkosten keine Angaben gemacht wurden, kann aus meiner Sicht nur das verlangt werden, was tatsächlich an Kosten anfällt. Verlang doch von dem Verkäufer eine Darlegung der Kosten. Unabhängig davon wird der hier verlangte Betrag in der Höhe nicht sittenwidrig sein. Dass die Versandkosten im Verhältnis zum Kaufpreis recht hoch sind, ist ja hier eine Folge des niedrigen Erlöses, den der Anbieter erzielt hat.

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