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Anonym
Registriert seit: 01.01.1970
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Die deutsche Justiz (bzw. das AG Fulda) greift mal wieder daneben:
Mit dem heutigen Tag schließt sich für das japanische Actiondrama Battle Royale ein Kreis, der schon im Januar 2006 seinen Anfang nahm. Damals indizierte die BPjM die japanische DVD des Films auf Liste B. Im Juni desselben Jahres folgte auch noch die SPIO/JK-geprüfte DVD von Kinowelt, die jedoch zensiert war und deswegen „nur“ auf Liste A gesetzt wurde. Nahezu 7 Jahre stand also schon die Einschätzung im Raum, dass das zynisch-gesellschaftskritische Werk möglicherweise gegen §131 des Strafgesetzbuches verstößt, sich also dem Tatbestand der Gewaltverherrlichung schuldig macht.
…
Dieses Mal hatte das aber größere Folgen, denn das Amtsgericht Fulda nahm sich nun des Filmes an und überprüfte, ob sich die von der BPjM angezeigte Tendenz auch tatsächlich erhärtet. Und in der Tat. Der zuständige Richter kam zu dem Urteil, dass Battle Royale gewaltverherrlichend ist. Damit gilt das Werk ab diesem Tag als beschlagnahmt.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=5355
Dafür wurden „Hellraiser“ und „Die Brut“ vom Index gestrichen.
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