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vorgartenAber kann denn der eine Rechteinhaber etwas ohne den anderen veröffentlichen?
Nein, der Eigentümer der Tonaufnahmen kann die Aufnahmen in der Regel ohne Zustimmung des Inhabers der Verlagsrechte nicht veröffentlichen, es sei denn, es gibt vertragliche Regelungen, die das erlauben oder im Fall, dass die Kompositionen oder Songs gemeinfrei sind.
Für Sync (Musik zur Verwendung in Film und Werbung) braucht man ebenfalls die Zustimmung beider Rechteinhaber.
Edit wegen Denkfehler.
zuletzt geändert von nail75--
Ohne Musik ist alles Leben ein Irrtum.