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so grob zum Urheberrecht (in D): bei alleiniger Urheberschaft läuft die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod (zum Ende des jew. Jahres) aus. Bei Miturheberschaft verschiebt sich das Ganze auf 70 Jahre nach dem Tod des Miturhebers /der Miturheberin, der/die am längsten lebte.
Ich hatte das erst kürzlich mal nachgelesen, da es mich wg. Elisabeth Hauptmann interessierte… Hier ein Link zu Suhrkamp bzgl. Brecht:
https://www.suhrkamp.de/nachricht/urheberrecht-der-werke-bertolt-brechts-b-4208
Für die Dreigroschenoper braucht’s noch Geduld. Es sind in D noch 20 Jahre.
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