Antwort auf: Rammstein

#12142541  | PERMALINK

pheebee
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nicht_vom_forum

pheebee Das heißt nicht, dass diese Vorgänge nicht stattgefunden hätten und folglich noch weiter Gegenstand gegenseitiger zivilrechtlicher Verfahren werden können.

Die Taten können natürlich auch noch strafrechtlich verfolgt werden. Es müsste nur jemand konkret werden und sich als Zeuge zur Verügung stelen.

Ja natürlich, nur ist das eben bisher nicht passiert. Insofern ein regulärer Vorgang.

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Ever tried. Ever failed. No matter. Try Again. Fail again. Fail better. Samuel Beckett - 'Cos music is for listening and not to stored away in a bloody cupboard.