Antwort auf: Rammstein

#12142397  | PERMALINK

nicht_vom_forum

Registriert seit: 18.01.2009

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pheebee Das heißt nicht, dass diese Vorgänge nicht stattgefunden hätten und folglich noch weiter Gegenstand gegenseitiger zivilrechtlicher Verfahren werden können.

Die Taten können natürlich auch noch strafrechtlich verfolgt werden. Es müsste nur jemand konkret werden und sich als Zeuge zur Verügung stelen.

Das Lawblog: https://www.lawblog.de/archives/2023/08/30/lindemann-und-die-medien-das-armutszeugnis-ist-euer-verstaendnis-vom-rechtsstaat/

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Reality is that which, when you stop believing in it, doesn't go away.  Reality denied comes back to haunt. Philip K. Dick