Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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dennis-blandford
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nicht_vom_forum

dennis-blandford „Löse meine private Schallplatten Sammlung auf“, so hießen früher in den 80s in Sperrmüll Zeitung die Annoncen. Es war steuerlich nichts zu befürchten. The times they are a-changing‘: Der Staat braucht aktuell viel Geld und Betriebsprüfer_innen scannen eBay, discogs und Co bzw man kann sehen wo großer Verkaufs-Traffic ist.

Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die Menge an de facto gewerblichen Verkäufern, die sich als privat ausgeben, dürfte seit den 80ern deutlich zugenommen haben. Bei Airbnb, Discogs, ebay, Uber, Amazon usw. gehört Wegschauen bei Steuerhinterziehung ja quasi zum Geschäftsmodell.

 
Klar, war das von mir bewusst flapsig formuliert und ohne Steuereinnahmen sähe es mit dem Allgemeinwohl sehr schlecht aus. Wenn ich die Mechanismen und Softwareprodukte der Prüfer von heute sehe, gibt man sich wirklich viel Mühe, solche Leute aufzustöbern, die versuchen etwas unter dem Radar zu fliegen (verschiedene Usernamen, Privat obwohl gewerblich etc.) um nicht gewerblich zu erscheinen. Es kostet von beiden Seiten viel Kraft und am Ende sind Mehrergebnisse von Betriebsprüfern oft oder zum Teil nicht einbringlich und bestehen nur theoretisch für die Statistik. Wir hatten das gerade bei sog. Ebay-Powersellern gesehen, wo man partout an den Richtigkeiten der angaben zweifelte, weil die netten Leute von ebay ungefragt ein Kuchendiagramm abbildeten auf denen die Erlöse im Verhältnis zu den Gebühren gesetzt werden. Die dortigen Erlöse entsprachen nicht den gemeldeten Umsätzen für den Zeitraum, so dass der Prüfer beharrlich auf ein Mehrergebnis plädierte. Am Ende stellte es sich heraus, dass ebay auch angebahnte und abgebrochen Umsätze als potentielle Verkäufe darstellt (Ihre Gebühren in % wirken dadurch geringer – get it?), dass es verschiedene Zeitzonen gibt, die Ansichten verfälschen usw. Wer hat Lust auf solche Diskussionen?

zuletzt geändert von dennis-blandford

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