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Das Urteil bringt es m.E. gut auf den Punkt. Eine private Sammlung in mehreren Einzelakten durchaus mit Gewinn oder Verlust zu veräußern vs immer wieder Zukäufe und Verkäufe, was Marktteilnahme und Gewinnerzielungsabsicht suggeriert; somit ein Gewerbe darstellt.
Fun Fact: worunter fällt das Kuratieren einer Sammlung?
Natürlich auch eine sehr veraltete Sicht des menschlichen Verhaltens. „Löse meine private Schallplatten Sammlung auf“, so hießen früher in den 80s in Sperrmüll Zeitung die Annoncen. Es war steuerlich nichts zu befürchten.
The times they are a-changing‘:
Der Staat braucht aktuell viel Geld und Betriebsprüfer_innen scannen eBay, discogs und Co bzw man kann sehen wo großer Verkaufs-Traffic ist.
Gewerbeanmeldung bringt immer Kosten und Zeitaufwand mit sich. Nicht nur Finanzamt, auch die IHK fragt mal an und/oder Berufsgenossenschaft und Krankenkasse. Steuerberater ist teuer, auch wenn das ganze auf kleinem Level passieren soll.
Alles dokumentieren und aufheben für den Ernstfall und bitte nicht anmelden und jahrelang eine Nullmeldung erstellen. Das glaubt das Finanzamt nicht und hakt nach.
Genausowenig jahrelang Verluste deklarieren, die man u.U. noch mit seiner Haupttätigkeit verrechnen will um Einkommensteuer zurück zu erlangen. Das führt zu noch größeren Problemen und hier das Finanzamt davon zu überzeugen, dass man auf lange Sicht einen sog. Totalgewinn erzielen kann, ist eine Herkulesaufgabe.
Weiterführend bei Interesse:
zuletzt geändert von dennis-blandford--
"And everything I know is what I need to know and everything I do's been done before."