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Private Verkäufe auf eBay oder Airbnb müssen die Plattformbetreiber künftig dem Finanzamt melden.
Dabei werden Verkäufer ab einer jährlichen Menge von mehr als 30 Verkäufen oder einem Gesamterlös von 2.000 Euro bereits dem Fiskus gemeldet.
Nachträgliche Steuern für Privatverkäufe fallen dabei nicht an!
Allerdings kommt es so natürlich schneller zum Verdacht, es könnte gewerblich verkauft werden.
Also: Entwarnung. Im Zweifel werden daraus natürlich zumindest ein paar Unbequemlichkeiten entstehen.
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