Antwort auf: Neue Steuergesetzgebung, die Privatverkäufer betrifft

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john-the-relevator

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Beiträge: 8,118

Hmm – jetzt wird die Sache interessant ( :-( ) für mich, da ich weitaus mehr als 30 Verkäufe und 2000€ bei Discogs im Jahr veräußere. Bei manchen wird unter dem Verkaufspreis verkauft, da mache ich ja keinen Gewinn. Die Frage stellt sich bei mir, wie nachgeprüft werden soll, ob ich einen Gewinn mit den Veräußerungen mache und wann nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe. Es kann ja nicht alleine an den 30 Verkäufen liegen. Ich kann ja 30 x eine Platte verkaufen und ich mache im Verhältnis zum EKP keinen Gewinn. Das wäre ja Unsinn den zu besteuern.
Gerade gestern habe ich eine Platte für 300e verkauft, die ich für 50€ eingekauft habe. Klarer Gewinn, keine Frage. Da das Gesetz aber jetzt erst in Kraft tritt und ich den Kaufnachweis bestimmt nicht mehr besitze, kann man mir ja nicht nachweisen, dass ich die Platte für 50€ gekauft habe. Ds wird ein Problem sein, da ich hier knapp 3000 Platten habe, deren Kaufnachweis ich selbstverständlich nicht besitze. Wenn, dann müsste man ab jetzt alles aufheben um die Gewinne usw. nachweisen zu können. Kann aber auch nicht funktionieren, da ich Platten aus den vergangenen Jahre verkaufe (ohne Kaufnachweis). Man müsste mir also erst mal alles nachweisen – na Bravo – da wünsche ich viel Spaß.

 

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