Antwort auf: Radio StoneFM – Organisatorisches

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radiostonefm

Registriert seit: 20.12.2008

Beiträge: 52

Liebe DJ-Kolleginnen und -Kollegen,

die Sendungsankündigungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Sender-Website, und sie sind zweifellos ein nützlicher Beitrag dazu, zusätzliche Hörer zu gewinnen oder Stammhörer auf einzelne Sendungen aufmerksam zu machen.
Aus gegebenem Anlass möchten wir jedoch noch einmal eindringlich darum bitten, zu deren Illustration keine urheberrechtlich geschützten Bilder zu verwenden. Eines dieser Bilder wird den Sender jetzt mehr als 300 € an Entschädigungs- und Abmahngebühren kosten, die wir leider aus dem Senderguthaben begleichen müssen, also von Eueren Spenden.
Wir überlegen gerade auch, ältere Sendungsbeschreibungen zu überprüfen und evtl. zu bereinigen, falls der Fall nicht eindeutig ist. Das wäre eindeutig eine Abwertung des Website-Contents, aber wir wollen auch nicht, daß sich ein solcher Vorgang wiederholt.

Wenn Ihr also künftig Bilder einbinden wollt (egal ob als Link oder als von euch gelieferte Datei), prüft die Nutzungsrechte und hinterlasst für uns beim Einreichen einen Vermerk mit Angabe des Autors und der Art der Freigabe.

Benutzt bitte nur
• selbstgemachte Bilder,
• Bilder, die euch persönlich für die Verwendung in eurer Sendungsbeschreibung zur Verfügung gestellt wurden,
• Bilder aus dem Netz, die ausdrücklich als „Public Domain“ (gemeinfrei) gekennzeichnet sind, oder
• Bilder aus dem Netz, für deren Verwendung ihr gewisse Bedingungen (z.B. Nennung von Autor und Lizenz) erfüllen müsst (trifft z.B. auf viele Bilder aus der Wikipedia zu) und auch wirklich erfüllt.

Im Zweifelsfall ohne Bild, oder mit einem (erlaubten!) generischen, das zum DJ oder der Sendereihe gehört.

Oder anders gesagt: Keine Bilder, bei denen ihr nur vermutet, dass ihr sie verwenden dürft, sondern nur solche, bei denen ihr dessen ausdrücklich sicher seid!

Alben-Cover können weiterhin liberal gehandhabt werden, solange wir die Vorgaben der GVL nicht verletzen.

Demon und Joliet Jake, die die Beiträge prüfen und freischalten, können die Unbedenklichkeit eines Bildes nicht in jedem Fall wasserdicht überprüfen. Also bitte haltet uns den Rücken frei!

Wenn hier jemand mit dem entsprechenden juristischen Hintergrund mehr zum Thema beitragen kann: Wir sind sehr offen für sachdienliche Hinweise.

Vielen Dank für Euer Verständnis und Euere Kooperation!

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