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nicht_vom_forumBei den bereits bekannten Texten/Kompostitionen/Aufnahmen: ok. Aber wenn jetzt jemand ein Gedicht vertonen oder Noten nutzen würde, das in dem Archiv irgendwo gefunden wird? (auch wenn das ggf. off-topic führt.) Oder gilt der Universal-Deal tatsächlich nur für bereits irgendwo katalogisiertes?
Um das zu beantworten, müsste man wirklich den Vertrag kennen. Das ist da sicher genau geregelt. Universal Music Publishing geht es aber ganz sicher um Dylans bekannteste Songs und nicht um unbekannte Kompositionen, wenn es da überhaupt viel Nennenswertes gibt. Dylans Katalog wurde ja mindestens fünf bis zehnmal durchpflügt und unveröffentlichte Sensationen sind frühestens ab Time Out Of Mind zu erwarten, vermutlich aber viel später. Aber diese späten Sachen sind sicherlich alle ordentlich bei den entsprechenden Verwertungsgesellschaften registriert und damit Teil des UMP-Deals.
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