Antwort auf: Duffy

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nicht_vom_forum

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lathoAber es ist Duffys Sache Namen zu nennen oder eben nicht.

 
Das sehe ich anders. Nicht umsonst gibt es in Deutschland das Konzept „Offizialdelikt“[1]. Wenn Duffy das Verbrechen tatsächlich der Polizei gegenüber erwähnt hat, erwarte ich, dass ermittelt wird – und als Zeuge hat man grundsätzlich kein Aussageverweigerungsrecht.

[1] Ich gehe davon aus, dass es in UK etwas Vergleichbares gibt, aber in einem Common Law System die entsprechende Regelung zu suchen, ist mir zu anstrengend.

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Reality is that which, when you stop believing in it, doesn't go away.  Reality denied comes back to haunt. Philip K. Dick