Antwort auf: Album des Monats | 2020

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imernst

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atom

imernst

atom EVAN PARKER & PAUL LYTTON – Collective Calls

Was bedeutet „Monat der Veröffentlichung“ konkret? Das offizielle Datum, welches z.B. bei obiger Intakt CD der 14. Februar wäre. (Habe diese Info von Anja Illmaier, die u.a. hier als [Mit-] Produzentin firmiert.) Oder der Monat in der man eine CD effektiv erwerben und anhören kann?

Da ich das Album ebenfalls im Zuge meines Abos erhalten habe, bin ich von einem offiziellen Release im Januar ausgegangen ohne das zu prüfen. Jedenfals ist „Collective Calls“ ein wunderbares und facettenreiches Duo-Album.

 

@atom @dietmar_ War wirklich nur eine Frage wie das einzuordnen wäre. Welches Datum der begleitende Brief hat ist im allgemeinen insofern irrelevant. Auf der Webseite von Intakt gibt es eigentlich immer nur den Monat der Veröffentlichung – und der ist Februar 2020. Ich habe diese CD zusammen mit der neuen Tim Berne direkt bei Intakt bestellt (kein Abo) aber das Parker / Lytton Duo noch nicht angehört. Ursprünglich wollte ich lieber eines dieser Promoexemplare (d.h. Paphülle a la Mini LP plus Booklet) haben. So habe ich es jahrelang in meiner Eigenschaft als Einkäufer für einen Laden in München bekommen. Aber Anja Illmaier meinte das geht (leider) nicht, da nur für Journalisten etc.. Hat mir aber angeboten die sog. Jewelcases zu entfernen (die werfe ich eh immer sofort weg) und mir die CDs ohne selbige zuzusenden. Als die CDs eintraffen habe ich sie gefragt welches das offizielle VÖ ist und sie antwortete eben mit dem obig angegebenen. Womöglich bin durch meine über 20 Jahre dauernde Tätigkeit als Einkäufer diesbezüglich ein wenig „geschädigt“ – aber es war tatsächlich nur eine Frage wie das gemeint ist mit dem Begriff „Neuheiten“.

Den wenn man keine Abo hat und sich nicht bemüht eine bestimmte CD früher zu bekommen ist man im allgemeinen auf Läden oder auch den Versand angewiesen. Und die bekommen die CDs/LPs meistens nicht früher als das offizielle VÖ. Und bei einigen – vor allem grossen – Labels und Vertrieben kann es richtig Ärger geben wenn man sich nicht an das offizielle VÖ hält. Besonders die grossen Firmen wie Universal, Sony und Warner sind da oft sehr streng. Mögliche Strafen bei Zuwiderhandlung sind zum Beispiel das man Neuheiten erst am Tag der VÖ (oder auch ein klein wenig später) bekommt. D.h. man kann seine Kunden nicht pünktlich beliefern/verkaufen. Unter Umständen gibt es sogar Geldstrafen (je nach dem welchen „Vertrag“ man sich hat aufdrücken lassen). So z.B. beim ehemaligem WOM in München die deswegen mal eine Konventionalstrafe von knapp 10.000 Euro zu berappen hatten.

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