Antwort auf: Musikalische Plagiate

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cleetus

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„Keine Vervielfältigung liegt jedoch vor, wenn ein Nutzer in Ausübung seiner Kunstfreiheit einem Tonträger ein Audiofragment entnimmt, um es in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form in ein neues Werk einzufügen.“ Das heißt: Wenn man gar nicht hören kann, dass etwas geklaut wurde, dann handelt es sich dem Gerichtsurteil zufolge auch um keinen Diebstahl. Das könnte man zugunsten von Moses Pelham auslegen, denn dass in Nur mir irgendetwas gesampelt wird, ist tatsächlich nicht zu hören, wenn man nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

„nicht wiedererkennbar“ ist halt so eine Sache, genauso wie „nicht ausdrücklich darauf hingewiesen“. HipHop wird in der Regel von HipHop-Fans konsumiert und HipHop-Fans wissen in der Regel um die mysteriöse Kunst des Beat-Producing und ich behaupte, dass man zumindest 90% der Beats erkennt, denen ein Sample zugrunde liegt. Nicht, dass man direkt das Sample erkennt, aber zumindest, dass da Teile des Tracks von woanders her sind. Früher musste man da tatsächlich kompliziert forschen und liner notes lesen, heutzutage zückt man sein Handy, drückt Aufnahme und hat alle Bestandteile des Tracks vor sich. Insofern wäre eine Beteiligung schon gerechtfertigt, real recognize real. Eine gute Lösung wäre meiner Meinung nach, die Höhe der Lizenz an den monetären Erfolg des Beats zu koppeln. So können junge Producer legal rumprobieren und Lex Luger müsste Lil Jon endlich seinen Anteil überweisen.

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