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Auch die linken Ideologen von der faz begrüßen die Entscheidung der ÖR:
Die ARD müsste sich bei Malca Goldstein-Wolf eigentlich bedanken. Mit ihrer an den WDR gerichteten Petition, nicht als Medienpartner beim Konzert des früheren Pink-Floyd-Bassisten Roger Waters mitzuwirken, hat sie die öffentlich-rechtlichen Sender vor einer Peinlichkeit bewahrt.
Der Peinlichkeit nämlich, Teil einer politischen Inszenierung zu werden, (…) Dass Roger Waters bei seinen in Deutschland geplanten Konzerten den Schweineballon starten lässt, darf man annehmen – und gespannt sein, ob der Davidstern abermals darauf prangt. Dass die ARD bei der Gelegenheit nicht als Medienpartner fungiert, dürfte den öffentlich-rechtlichen Sendern zum Vorteil gereichen.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ard-beendet-zusammenarbeit-mit-roger-waters-15314798.html
Ich frage mich gerade, ob da nicht auch wegen Volksverhetzung ermittelt werden müsste. Oder ist das kein Offizialdelikt?
Strafgesetzbuch (StGB) § 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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