-
AutorBeiträge
-
Klasse, habe CD-WOW angemailt, damit die mir die Bestellbestätigung nachträglich zusenden mögen. Gerade geschehen. Dauerte keine 10Minuten.
--
Wenn da Tomaten drin wären, dann wäre es Zwiebelsuppe!Highlights von Rolling-Stone.deMusiksammlung: So sortieren Sie ihre Schallplatten, CDs und Kassetten am besten
Prince: Dies sind seine entscheidenden Alben
Queen: Darum war ihr Live-Aid-Konzert nicht wirklich spektakulär
Fakten-Check: Alle peinlichen Fehler im Queen-Film „Bohemian Rhapsody“
ROLLING-STONE-Guide: Alle Alben von Radiohead im Check
Wie aus dem verwunschenen „Get Back“ das letzte Album der Beatles wurde
WerbungSo gestern da gewesen.
Lief alles problemlos. Die Leute schienen dort ganz locker drauf zu sein.
War so gut vorbereitet als ob da ne Gerichtsverhandlung stattfinden würde und dann lief alles so problemlos. War fast schon enttäuscht. -Nein, bloß kein Ärger. So war es gut.Ich musste paarmal drauf hinweisen dass ich unter 22€ liege, da ich etwas den Eindruck hatte, als ob latent der Steuerbescheid über mir schwebte. Aber nachdem die die Bestellbestätigung und ein Zahlungsbeleg sahen, war alles vorbei. Die Bestellbestätigung haben die aber behalten. Keine Ahnung wozu, da ich nichtmal unterschrieben musste.
Habe CD-WOW soeben informiert, dass die gerne die Box wieder haben können.
--
Wenn da Tomaten drin wären, dann wäre es Zwiebelsuppe!latho
Und dafür, dass ich den Zoll bezahle, finde ich es ziemlich daneben, dass beispielsweise RC1-DVDs vom deutschen Zoll beschlagnahmt werden.habe mir grade mal den thread durchgelesen. Stimmt das?? ist das jemandem mal passiert?? wollte grade was bei amazon.com ordern.
Es ist mir schon passiert, daß bei einer CD, die über 22 Euro lag eine Benachrichtigung des Zollamtes im Briefkasten fand- woraufhin ich dort antanzen mußte, wieder nach Hause fuhr um die Bestellbestätigung zu drucken, anschschließend wieder zum Amt um das Paket vor den Augen einer Beamtin aufzumachen, dann zur Zahlstelle (es waren dann 3-4 Euro), dann wieder zur Beamtin. Seitdem achte ich schon sehr auf die Höhe des Betrages bei der Bestellung (der Aufwand steht in keinem Verhältnis).
--
Da denkt man, seit der Anhebung der Freigrenzen, sei die Sache mit dem Zoll endlich gegessen und nun bekomme ich schon zweimal innerhalb von drei Tagen die Aufforderung, dort die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
(Es ist übrigens Sache der Post, wenn die Sendungen beim Zoll landen, nicht die des Zoll. Sagte mire in dortiger Beamter.)
Schlimmer noch, die Freigrenze bezieht sich keineswegs auf die MwSt. Es ist also wohl so, dass die 19% anfallen, sobald der Betrag über 22 Euro liegt (lt. Auskunft des Zoll).
Der Freibetrag von 22 Euro bezieht sich nur dann auf den reinen Warenwert, sofern man nachweisen kann, dass dieser darunter liegt und gleichzeitig das Porto getrennt ausgewiesen ist. Wenn nicht, geht es um den ganzen Betrag incl. Porto.--
FAVOURITESWie ist das eigentlich mit UK? Also wenn ich bei Amazon UK was für sagen wir mal 30 BP bestelle, fällt dann Zoll an? Handelt sich ausschließlich um CDs.
--
Nochmal, weil’s so schön ist:
Und Einfuhren aus Großbritannien sind bekanntlich zollfrei, da zur EU gehörig – und das schon seit 1973…
--
I mean, being a robot's great - but we don't have emotions and sometimes that makes me very sadfincky87Wie ist das eigentlich mit UK? Also wenn ich bei Amazon UK was für sagen wir mal 30 BP bestelle, fällt dann Zoll an? Handelt sich ausschließlich um CDs.
Nein, niemals innerhalb der EU. (Wenn ein US Anbieter über Amazon.co.uk anbietet natürlich schon, gleiches gilt für US Anbieter bei Amazon.de).
--
Super, danke für die Hilfe.
--
Heute morgen war ich bei der Post und habe eine LP im LP-Karton in die USA versendet. Auf die Frage nach dem Zollaufkleber wies mich die Postbeamtin darauf hin, dass solch ein Zollaufkleber für Briefe (auch Großbrief international) nicht notwendig ist. Auch auf mehrmaliges verwundertes Nachfragen meinerseits beharrte sie darauf, eine herbeigerufene Kollegin war der gleichen Meinung. Ich habe ihr dann geglaubt und das Ding so abgeschickt.
Ich bin aber weiterhin der Meinung, dass dort ein Zollaufkleber draufgehört, schließlich versende ich Waren. Oder irre ich mich?--
Einerseits hast Du Recht, andererseits aber auch die Damen von der Deutschen Post.
Bei Briefsendungen ist eine Zollerklärung (und nichts anderes ist so ein Sticker) nicht nötig.
Wenn die jeweiligen Zollbehörden im Empfängerland allerdings meinen, da müsste was verzollt werden, ist es hilfreich, eine Rechnung vorweisen zu können. Eine solche sollte also der Sendung beigefügt sein.--
Twang-Bang-Wah-Wah-Zoing! - Die nächste Guitars Galore Rundfunk Übertragung ist am Donnerstag, 19. September 2019 von 20-21 Uhr auf der Berliner UKW Frequenz 91,0 Mhz, im Berliner Kabel 92,6 Mhz oder als Livestream über www.alex-berlin.de mit neuen Schallplatten und Konzert Tipps! - Die nächste Guitars Galore Sendung auf radio stone.fm ist am Dienstag, 17. September 2019 von 20 - 21 Uhr mit US Garage & Psychedelic Sounds der Sixties!D.h., ich sollte (auch als privater ebay-Verkäufer) bei LP-Sendungen in die USA z.B. den PayPal-Beleg ausdrucken und dazulegen?
Die Zollerklärung ist dann hingegen unnötig, gut zu wissen.--
Eine Rechnung und/oder ein Bestellbeleg, aus dem der Warenwert
bzw. der Kaufpreis hervorgeht, sollte auch aus anderen Gründen beiliegen.Ohne solche Belege (mit Betragsangabe) kann die Finanzverwaltung
(der Zoll!) die Besteuerungsgrundlagen nicht ohne erheblichen Zusatz-
aufwand feststellen. Die Folge: der Empfänger muss zum Zollamt und die
Lieferung dort öffnen, damit der Inhalt mit dem (mitgebrachten) Beleg
verglichen werden und der Einfuhrumsatzsteuerbetrag (gegebenenfalls
auch der Zollbetrag, wenn bestimmte Grenzen überschritten sind)
festgesetzt werden kann.Noch anders ausgedrückt (Beispiel andersrum: ich erhalte eine Sendung
aus den USA): ich muss in der Regel zum Zollamt, wenn die Sendung
geprüft wurde und keine Rechnung drinliegt. Hätte eine dringelegen,
hätte ich mir den Weg sparen können, weil dann über den Postzusteller
bzw. bei der Post hätte abgewickelt werden können.Infos zu Zollbestimmungen bei internationalen Briefsendungen gibt es hier:
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1015743_1007826
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1015743_1014254
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/index.html
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/b0_ausfuhr/index.html
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/b0_ausfuhr/a0_anmeldepflichtig/index.html
Unter bestimmten Umständen kann demnach sehr wohl eine Ausfuhr-/
Zollanmeldung bzw. Inhaltserklärung auch bei Briefen erforderlich sein.
Allerdings wird deine Lieferung wohl nicht den Wert von Euro 1.000,00 überschreiten.--
Free Jazz doesn't seem to care about getting paid, it sounds like truth. (Henry Rollins, Jan. 2013)Ok, vielen Dank für die Informationen!
--
ich glaube, der zoll ist momentan sehr aktiv. musste in den letzten zwei wochen gleich zwei mal eine inhaltserklärung abgeben, beide male für lp’s – einmal aus usa und eine von cd wow, die von cd wow kostete gerade mal um die 7,50€. wäre ziemlich ärgerlich gewesen, wenn ich deshalb die 25 km bis zur zollübergabestelle hätte fahren dürfen. zum glück gibts ja auch den weg per post. ich habe lediglich den paypal-beleg ausgedruckt, ab damit in den umschlag und jeweils eine woche später waren die platten dann endlich da. insofern werde ich mir den spaß nicht so schnell verderben lassen…
--
http://musiciswhatlifesoundslike.blogspot.com/ Melusine! Kraweel, Kraweel! Taubtrüber Ginst am Musenhain Trübtauber Hain am Musenginst Kraweel, Kraweel! -
Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.