Re: ZOLL

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icculus66

Registriert seit: 09.01.2007

Beiträge: 2,269

Eine Rechnung und/oder ein Bestellbeleg, aus dem der Warenwert
bzw. der Kaufpreis hervorgeht, sollte auch aus anderen Gründen beiliegen.

Ohne solche Belege (mit Betragsangabe) kann die Finanzverwaltung
(der Zoll!) die Besteuerungsgrundlagen nicht ohne erheblichen Zusatz-
aufwand feststellen. Die Folge: der Empfänger muss zum Zollamt und die
Lieferung dort öffnen, damit der Inhalt mit dem (mitgebrachten) Beleg
verglichen werden und der Einfuhrumsatzsteuerbetrag (gegebenenfalls
auch der Zollbetrag, wenn bestimmte Grenzen überschritten sind)
festgesetzt werden kann.

Noch anders ausgedrückt (Beispiel andersrum: ich erhalte eine Sendung
aus den USA): ich muss in der Regel zum Zollamt, wenn die Sendung
geprüft wurde und keine Rechnung drinliegt. Hätte eine dringelegen,
hätte ich mir den Weg sparen können, weil dann über den Postzusteller
bzw. bei der Post hätte abgewickelt werden können.

Infos zu Zollbestimmungen bei internationalen Briefsendungen gibt es hier:
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1015743_1007826
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1015743_1014254
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/index.html
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/b0_ausfuhr/index.html
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/b0_ausfuhr/a0_anmeldepflichtig/index.html
Unter bestimmten Umständen kann demnach sehr wohl eine Ausfuhr-/
Zollanmeldung bzw. Inhaltserklärung auch bei Briefen erforderlich sein.
Allerdings wird deine Lieferung wohl nicht den Wert von Euro 1.000,00 überschreiten.

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Free Jazz doesn't seem to care about getting paid, it sounds like truth. (Henry Rollins, Jan. 2013)