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Wie vielleicht bekannt ist, darf man in D keine CDs oder DVDs verkaufen, die ursprünglich außerhalb der EU hergestellt und vertrieben wurden bzw.für deren Vertrieb innerhalb Deutschlands man keine Genehmigung des Deutschen Labels hat. Dabei ist es zunächst einmal unerheblich, ob es sich um im Herstellungsland legal oder illegal hergestellte Tonträger handelt.
Es gab und gibt in diesem Bereich immer wieder Abmahnungen von Anwälten der Musik- und Filmindustrie (entsprechende Informationen finden sich leicht über Google oder z.B.in diversen eBay Foren).Was mich nun interessiert: hat jemand schon einmal entsprechende Erfahrungen im Bereich Vinyl gemacht bzw.davon gehört? Als Nichtjurist tendiere ich zu der Auffassung, daß man man bei uns im Prinzip auch keine Schallplatten aus z.B.den USA oder Japan verkaufen darf – egal ob neu und ungespielt oder 30 Jahre alt und gebraucht. Ich konnte jedenfalls keine Format- oder Alterseinschränkung im Gesetzestext finden.
Allerdings habe ich auch nach längerer Recherche im Netz keine entsprechenden Fälle gefunden (was natürlich nichts bedeuten muß).
Die Frage ist also: liege ich falsch oder wird der Handel womöglich nur einfach (bislang) stillschweigend geduldet?
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fuck you EU!--
@art
Wie kann es dann geben, dass z.B. caiman über amazon.de CD’s verlauft ? Ist dann wohl so, dass amazon.de nur die Plattforum ist und der Verkäufer in US sitzt ? Wird wohl von Juristen so beurteilt werden, nehme ich an. Andererseits kommt der Kaufvertrag doch in D zustande ?
Des Weiteren hat meines Erachtens doch amazon.de selbst auch immer wieder Direktimporte aus Kanada, Australien oder Japan im Programm ? Wie soll das dann funktionieren ? Pro Album eine Genehmigung durch die Plattenfirma ? Kann ich mir nicht vorstellen, dass sich dieser Aufwand seitens amazon.de lohnt.
Dürften wir als Privatpersonen beispielsweise Japan-Ausgaben von CDs gar nicht verkaufen/versteigern ? (zumindest rechtlich gesehen)
Fragen über Fragen.
Hab die Fragen jetzt mal auf CDs bezogen gestellt, weil es mir schon hier ein völlig neues Thema ist. Dein Erkenntnisinteresse gilt Vinyl – hab ich schon verstanden – aber der Thread jetzt nun mal auf dem Tisch.
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Mich wundert sowieso, dass die Plattenfirmen hier nicht gegen Caiman und Co. zu Felde ziehen. Die graben ihnen doch hier total das Wasser ab. Es scheint also nicht so einfach zu sein, dagegen etwas zu unternehmen.
Zum Vinyl: Ist im Prinzip das Gleiche wie bei CDs, nur ist der Markt nicht so groß, dass sich da irgendjemand drum kümmern wird. Und bei alten LPs sowieso nicht, die gibt es ja häufig gar nicht mehr im regulären Handel bzw. die Lizenzen sind längst abgelaufen.
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When I hear music, I fear no danger. I am invulnerable. I see no foe. I am related to the earliest time, and to the latest. Henry David Thoreau, Journals (1857)MistadobalinaMich wundert sowieso, dass die Plattenfirmen hier nicht gegen Caiman und Co. zu Felde ziehen. Die graben ihnen doch hier total das Wasser ab. Es scheint also nicht so einfach zu sein, dagegen etwas zu unternehmen.
Was sollen sie denn unternehmen? Schließlich versendet Caiman aus Florida. Die Märkte sind frei, niemand kann sie verbieten.
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@dougsahm
Caiman, CD Wow, etc. – alles keine deutschen Anbieter, daher hier auch kaum fassbar.
Zumindest CD Wow hatte aber schon Probleme mit den Europäischen Labels – wie man hörte, ging es dabei um angeblich zu niedrige Preise und auch um nicht erlaubte Importe von Non-EU Material.Anbieter wie Amazon, WOM, etc.haben soweit mir bekannt separate Abkommen mit den Plattenfirmen und zahlen eine Extra Abgabe für importierte Nicht EU Titel.
Die Rechtslage ist so, wie sie ist – für gewerbliche Verkäufer aber wohl noch schwieriger als für private VK. Aber auch private VK sind vor Problemen nicht geschützt. So las ich erst neulich wieder von einem privaten VK, der eine US DVD bei CD Wow kaufte, einmal anschaute und dann bei eBay einstellte. Ergebnis war am Ende eine Abmahnung im höheren 3-stelligen Bereich wegen Verkaufs eines Titels, der offensichtlich bei uns noch nicht im regulären Handel erhältlich war.
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AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
Beiträge: 0
Leper Messiah TRfalls das stimmt: „neun Gramm ins Genick“ für den, der solchen Scheiß beschließt
fuck you EU!hast du überhaupt verstanden, um was es geht?
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Art Vandelay@Dougsahm
Caiman, CD Wow, etc. – alles keine deutschen Anbieter, daher hier auch kaum fassbar.Jein. Ein Unterlassungsklage gegenüber amazon.de bezügl caiman-Angeboten müsste nach meiner Rechtsauffasung doch ein erfolgversprechendes Unterfangen seitens der Plattenfirmen sein ? …. wenn alles so ist wie geschildert … kenne zu wenig die Rechtsgrundlagen ….
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AnonymInaktivRegistriert seit: 01.01.1970
Beiträge: 0
dougsahmJein. Ein Unterlassungsklage gegenüber amazon.de bezügl caiman-Angeboten müsste nach meiner Rechtsauffasung doch ein erfolgversprechendes Unterfangen seitens der Plattenfirmen sein ? …. wenn alles so ist wie geschildert … kenne zu wenig die Rechtsgrundlagen ….
Müsste. Die Frage ist nur, was es kostet und ob der Aufwand wirklich lohnenswert wäre, denn letztlich verdient irgendeine Plattenfirma der Welt auch an Caiman…
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meines Wissens ist nur der Verkauf von DVD`s aus dem Ausland dann nicht gestattet, wenn diese NOCH NICHT im Verkaufsland erschienen sind.
Es gab mal einen Rechtsstreit betr. einer in Australien gekauften DVD, die VOR dem dt. Erscheinungstermin bei Amazon angeboten wurde.
Betr. CD und Vinyl ist mir solches nicht bekannt, ich würde mich aber über Literaturverweise des Threaderstellers freuen.
Gruß
Frank
So steht es im „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“
§ 17 Verbreitungsrecht
(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden,
so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.
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Wenn einem die Argumente ausgehen, sollte man zur Beleidigung greifen (A.Schopenhauer) Hilfe gibbed hier: http://www.amazon.de/beleidigen-Kleines-Brevier-sprachlicher-Grobheiten/dp/3406511252alex8529Betr. CD und Vinyl ist mir solches nicht bekannt, ich würde mich aber über Literaturverweise des Threaderstellers freuen.
Hier kannst Du Dich mal einlesen:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-cd.htm--
Art VandelayHier kannst Du Dich mal einlesen:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-cd.htmist doch genau so, wie ich es schrieb….
2. Der zweite Fall betrifft CD’s, die außerhalb der europäischen Union in den Verkehr gebracht worden sind. Grundsätzlich darf eine legale Musik-CD in Deutschland bei eBay angeboten werden, wenn sie ursprünglich mit Zustimmung des Urhebers innerhalb der europäischen Union angeboten wurde. Wer somit in Großbritannien eine CD gekauft hat, kann diese auch bei eBay anbieten. Anders sieht es bei Importen von CD’s aus Japan oder den USA aus oder bei CD’s aus eher dubiosen Quellen, wie aus dem Ostblock oder aus Russland. In diesem Fall ist die CD zwar meistens im Ursprungsland legal verkauft worden, sie darf jedoch in Deutschland nicht weiterverkauft werden.
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Wenn einem die Argumente ausgehen, sollte man zur Beleidigung greifen (A.Schopenhauer) Hilfe gibbed hier: http://www.amazon.de/beleidigen-Kleines-Brevier-sprachlicher-Grobheiten/dp/3406511252Nein, ist nicht so wie Du geschrieben hast. Du bist davon ausgegangen, dass die Bestimmungen nur für hier bisher nicht veröffentlichte Titel gilt. Das steht aber nirgendwo – das gilt grundsätzlich für alle nicht EU Titel, für deren Verkauf Du keine Erlaubnis des bei uns ansässigen Rechteinhabers hast.
EDIT: Das heisst allerdings nicht, dass die Industrie nicht stärker gegen bei uns noch nicht veröffentlichte Titel vorgeht als gegen solche, die es auch hier schon regulär im Laden gibt.
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wie immer 2 Hobbyjuristen 3 Meinungen
Aber: siehe Beitrag 10 > Art. 17 / 2
Beispiel:
Verkauf erlaubt: Tonträger aus Japan (z.B.) ist identisch mit einem SCHON in der EU verkauftem Tonträger
Verkauf verboten: Tonträger aus Japan (z.B.) ist nicht identisch, z.B. andere Fassung eines Titels, oder 1 Titel mehr, oder welcher Unterschied auch immer
Verkauf verboten: identischer Tonträger ist (NOCH) nicht in der EU in Verkehr gebracht wurden
Tonträger ist als Beispiel zu betrachten, würde aber auch ein Buch o.ä. betreffen.
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Wenn einem die Argumente ausgehen, sollte man zur Beleidigung greifen (A.Schopenhauer) Hilfe gibbed hier: http://www.amazon.de/beleidigen-Kleines-Brevier-sprachlicher-Grobheiten/dp/3406511252 -
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