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Art VandelayHier kannst Du Dich mal einlesen:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-cd.htm
ist doch genau so, wie ich es schrieb….
2. Der zweite Fall betrifft CD’s, die außerhalb der europäischen Union in den Verkehr gebracht worden sind. Grundsätzlich darf eine legale Musik-CD in Deutschland bei eBay angeboten werden, wenn sie ursprünglich mit Zustimmung des Urhebers innerhalb der europäischen Union angeboten wurde. Wer somit in Großbritannien eine CD gekauft hat, kann diese auch bei eBay anbieten. Anders sieht es bei Importen von CD’s aus Japan oder den USA aus oder bei CD’s aus eher dubiosen Quellen, wie aus dem Ostblock oder aus Russland. In diesem Fall ist die CD zwar meistens im Ursprungsland legal verkauft worden, sie darf jedoch in Deutschland nicht weiterverkauft werden.
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Wenn einem die Argumente ausgehen, sollte man zur Beleidigung greifen (A.Schopenhauer) Hilfe gibbed hier: http://www.amazon.de/beleidigen-Kleines-Brevier-sprachlicher-Grobheiten/dp/3406511252