Real, virtuell, optional? – Was ist eine offizielle Veröffentlichung?

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  • #6600095  | PERMALINK

    foka

    Registriert seit: 17.10.2007

    Beiträge: 8,543

    otisDa fehlt mir der Aspekt der Überprüfbarkeit, wenn man es denn auf downloads beziehen.
    Der Nachweis, dass eine Vinylsingle veröffentlicht wurde, ist leicht durch die Existenz ebendieser zu führen.
    Wie sollte der Nachweis in x Jahren zu führen sein, dass eine Musikdatensammlung x irgendwann veröffentlicht wurde und von wem. Das Internet mag diese dann längst nicht mehr in seinen Archiven bergen. Selbst dann wäre der Nachweis problematisch. Ist ja ähnlich bei wiss. Zitaten aus dem Internet.

    §157 BGB
    Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

    Wo ist die Überprüfbarkeit? Die Überprüfbarkeit obliegt Gerichten.

    So, nun müssen wir nur noch einen Supreme Court zur Überprüfbarkeit von Besternungen einrichten. Dann kommt jeder Musikhörer zu seinem Recht. Oder?

    --

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    #6600097  | PERMALINK

    mistadobalina

    Registriert seit: 29.08.2004

    Beiträge: 20,833

    mojoclubabtretung von rechten, lizensierung etc. das beinhaltet auch je nach vertrag ganz automatisch das recht des verlages zur veroeffentlichung. das brauche ich dir ja nicht zu erklaeren. wenn ich aber als musiker im rahmen einer produktion stuecke im studio aufnehme, die ausdruecklich nicht im ueblichen vertrag enthalten sind, benoetigen diese eine extra einverstaendniserklaerung des kuenstlers zur veroeffentlichung.

    In einem Verlagsvertrag dreht es sich immer um die Werke von Komponisten und Textern, um die Wahrnehmung bestimmter Rechte in diesem Zusammenhang, Notendruck und die graphische Vervielfältigung der Werke. Plattenaufnahmen regeln Verlagverträge in der Regel nicht, außer mitunter die Erstellung von Demos.

    Oder meinst du Künstlerverträge mit Plattenfirmen?

    --

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    #6600099  | PERMALINK

    clau
    Coffee Bar Cat

    Registriert seit: 18.03.2005

    Beiträge: 92,237

    Dick Laurentnatürlich ist das vergleichbar. Du wirst doch wohl genug Grips haben, um zwei Alben vergleichen zu können, die sich an ein oder zwei Stellen unterscheiden…

    Es sind dann zwei sehr ähnliche aber eben doch unterschiedliche Werke, die einen unterschiedlichen, nennen wir es „Flow“ haben. Das hat mit „Grips“ nichts zu tun.

    --

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    #6600101  | PERMALINK

    j-w
    Moderator
    maximum rhythm & blues

    Registriert seit: 09.07.2002

    Beiträge: 40,482

    fokaGuter Einwurf. Wir fügen ein: „Das Einverständnis des Künstlers vorausgesetzt“.

    ClauDemnach wäre also „Chaos & Disorder“ von Prince kein veröffentlichtes Album?

    Dann sollte man einfügen: „des Künstlers oder einer Partei, die zur Veröffentlichung aufgrund geltender Rechtslage zum Zeitpunkt der VÖ berechtigt war“.

    --

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    #6600103  | PERMALINK

    sunspot

    Registriert seit: 18.10.2003

    Beiträge: 6,513

    otisDa fehlt mir der Aspekt der Überprüfbarkeit, wenn man es denn auf downloads beziehen.
    Der Nachweis, dass eine Vinylsingle veröffentlicht wurde, ist leicht durch die Existenz ebendieser zu führen.
    Wie sollte der Nachweis in x Jahren zu führen sein, dass eine Musikdatensammlung x irgendwann veröffentlicht wurde und von wem. Das Internet mag diese dann längst nicht mehr in seinen Archiven bergen. Selbst dann wäre der Nachweis problematisch. Ist ja ähnlich bei wiss. Zitaten aus dem Internet.

    Ich glaube, du unterschätzt das Internet gewaltig. Die Information über eine rein digitale Veröffentlichung wird in Zukunft eher leichter als schwieriger rückverfolgt werden können. Ob man dann an die Dateien herankommt, steht auf einem anderen Blatt. Da wird dann der selbe Forschergeist gefragt sein, der auch den passionierten Vinyl-Sammler immer wieder zum Erfolg führt.

    --

    #6600105  | PERMALINK

    foka

    Registriert seit: 17.10.2007

    Beiträge: 8,543

    ClauDemnach wäre also „Chaos & Disorder“ von Prince kein veröffentlichtes Album?

    Sorry, Clau. Kenne die Geschichte der Veröffentlichung dieses Albums nicht.

    --

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    #6600107  | PERMALINK

    clau
    Coffee Bar Cat

    Registriert seit: 18.03.2005

    Beiträge: 92,237

    Jan WölferDann sollte man einfügen: „des Künstlers oder einer Partei, die zur Veröffentlichung aufgrund geltender Rechtslage zum Zeitpunkt der VÖ berechtigt war“.

    Ja, das wäre besser. Denn einwandfrei herauszufinden, ob der Künstler die Veröffentlichung überhaupt oder in der jeweiligen Form (Anzahl der Tracks, Reihenfolge) gutheißt oder gutgeheißen hat, erscheint mit unmöglich.

    --

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    #6600109  | PERMALINK

    mistadobalina

    Registriert seit: 29.08.2004

    Beiträge: 20,833

    otisDa fehlt mir der Aspekt der Überprüfbarkeit, wenn man es denn auf downloads beziehen.
    Der Nachweis, dass eine Vinylsingle veröffentlicht wurde, ist leicht durch die Existenz ebendieser zu führen.
    Wie sollte der Nachweis in x Jahren zu führen sein, dass eine Musikdatensammlung x irgendwann veröffentlicht wurde und von wem. Das Internet mag diese dann längst nicht mehr in seinen Archiven bergen. Selbst dann wäre der Nachweis problematisch. Ist ja ähnlich bei wiss. Zitaten aus dem Internet.

    Sicher ist das schwer nachzuprüfen, das Problem wird aber auf uns zukommen, vor allem dann, wenn es keine CDs mehr geben sollte und nicht alles auf Vinyl erscheinen wird. Allerdings weiß man ja auch nicht so genau, ob so ein Nachweis dann überhaupt noch wichtig sein wird.

    --

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    #6600111  | PERMALINK

    foka

    Registriert seit: 17.10.2007

    Beiträge: 8,543

    nail75Ein Vertriebsweg könnte ja auch ein Online-Shop auf einer Künstler-HP sein. Man muss Vertrieb ja nicht im engeren Sinn als „Musikvertrieb“ verstehen.

    Mir gefällt die Definition von foka wirklich sehr gut. Respekt!

    Danke übrigens, nail. Ich komm hier nicht mehr mit.

    --

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    #6600113  | PERMALINK

    clau
    Coffee Bar Cat

    Registriert seit: 18.03.2005

    Beiträge: 92,237

    fokaSorry, Clau. Kenne die Geschichte der Veröffentlichung dieses Albums nicht.

    Es handelt sich um ein Album, welches gegen den Willen des Künstlers veröffentlicht wurde. Jan Wölfer’s Vorschlag würde dieses Problem beheben.

    --

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    #6600115  | PERMALINK

    mojoclub

    Registriert seit: 07.08.2007

    Beiträge: 1,493

    MistadobalinaIn einem Verlagsvertrag dreht es sich immer um die Werke von Komponisten und Textern, um die Wahrnehmung bestimmter Rechte in diesem Zusammenhang, Notendruck und die graphische Vervielfältigung der Werke. Plattenaufnahmen regeln Verlagverträge in der Regel nicht, außer mitunter die Erstellung von Demos.

    Oder meinst du Künstlerverträge mit Plattenfirmen?

    ich habe eine zeitlang als fotograf gearbeitet. daher kenne ich den unterschied zwischen verlagsvertrag und kuenstlervertrag mit plattenfirmen nicht. wohlweislich kenne ich die probleme, wenn ein bild erscheint, ohne das ich mein einverstaendnis dazu gegeben habe. und dabei ist es voellig egal ob ich das foto gestern oder vor zehn jahren gemacht habe. ab dem moment, ab dem es dann erscheint, ist es veroeffentlicht. nicht jedoch, wenn ich dazu nein sage. dann hat er verlag oder wer auch immer es veroeffentlicht, ein problem. das spielt eine grosse rolle, wenn ich ein bild fuer eine produktion anfertige, das auch dann nur fuer diese verwand werden soll und ich das zufaellig woanders entdecke. darum geht es mir, ansonsten will ich mich nicht zusehr in den juristischen feinheiten ergehen, weil ich mich da zu wenig auskenne. aber ich denke du verstehst mein ansinnen. das sicherlich auch in deinem interesse liegen duerfte. ;-)

    --

    hörbares hören
    #6600117  | PERMALINK

    clau
    Coffee Bar Cat

    Registriert seit: 18.03.2005

    Beiträge: 92,237

    MistadobalinaSicher ist das schwer nachzuprüfen, das Problem wird aber auf uns zukommen, vor allem dann, wenn es keine CDs mehr geben sollte und nicht alles auf Vinyl erscheinen wird. Allerdings weiß man ja auch nicht so genau, ob so ein Nachweis dann überhaupt noch wichtig sein wird.

    Richtig. Deshalb wäre die Nachvollziehbarkeit am einfachsten, wenn man formatgebunden vorgehen würde.

    --

    How does it feel to be one of the beautiful people?
    #6600119  | PERMALINK

    mistadobalina

    Registriert seit: 29.08.2004

    Beiträge: 20,833

    ClauJa, das wäre besser. Denn einwandfrei herauszufinden, ob der Künstler die Veröffentlichung überhaupt oder in der jeweiligen Form (Anzahl der Tracks, Reihenfolge) gutheißt oder gutgeheißen hat, erscheint mit unmöglich.

    Mit „gutheißen“oder nicht hat das nichts zu tun. Verträge regeln solche Angelegenheiten und die besagen meistens, dass Veröffentlichungen in der Hand der Plattenfirma liegen. Deshalb konnten z.B. die gesammelten Werke von Radiohead nochmals gebündelt auf den Markt kommen obwohl es der Band überhaupt nicht gepasst hat.

    --

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    #6600121  | PERMALINK

    mistadobalina

    Registriert seit: 29.08.2004

    Beiträge: 20,833

    ClauRichtig. Deshalb wäre die Nachvollziehbarkeit am einfachsten, wenn man formatgebunden vorgehen würde.

    Wenn es kein physisches Format mehr gibt (diese Vorstellung ist ja nun nicht so utopisch), fällt das aber flach.

    --

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    #6600123  | PERMALINK

    otis
    Moderator

    Registriert seit: 08.07.2002

    Beiträge: 22,557

    Man kann das Internet auch überschätzen. Es geht ja nicht um allbekanntes, sondern um jene Dinge am Rande, die irgendwann interessant sein könnten. Selbst bei phys. Tonträgern ist es doch schon manchmal schwierig genug, z.B. bei gleichen Namen zu überprüfen, ob es sich um die gleiche Band oder eine andere handelt.
    Oft genug lässt sich zumindest halbwegs eindeutig das Datum der VÖ abschätzen oder erkennen. All das scheint mir im Internet noch viel weniger gegeben.
    Aber das alles hat eher mit der Identifizierung eines Tracks zu tun, weniger mit der Frage, ob es sich um eine Veröffentlichung handelt oder nicht. Nicht umsonst gibt es für den Nachweis z.B. von Büchern ja staatliche Bibliotheken, die immer ein Belegexemplar einfordern.

    --

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