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otisDa fehlt mir der Aspekt der Überprüfbarkeit, wenn man es denn auf downloads beziehen.
Der Nachweis, dass eine Vinylsingle veröffentlicht wurde, ist leicht durch die Existenz ebendieser zu führen.
Wie sollte der Nachweis in x Jahren zu führen sein, dass eine Musikdatensammlung x irgendwann veröffentlicht wurde und von wem. Das Internet mag diese dann längst nicht mehr in seinen Archiven bergen. Selbst dann wäre der Nachweis problematisch. Ist ja ähnlich bei wiss. Zitaten aus dem Internet.
§157 BGB
Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Wo ist die Überprüfbarkeit? Die Überprüfbarkeit obliegt Gerichten.
So, nun müssen wir nur noch einen Supreme Court zur Überprüfbarkeit von Besternungen einrichten. Dann kommt jeder Musikhörer zu seinem Recht. Oder?
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Is this my life? Or am I just breathing underwater?