Startseite › Foren › Kulturgut › Das musikalische Philosophicum › Real, virtuell, optional? – Was ist eine offizielle Veröffentlichung? › Re: Real, virtuell, optional? – Was ist eine offizielle Veröffentlichung?
Jan WölferDann sollte man einfügen: „des Künstlers oder einer Partei, die zur Veröffentlichung aufgrund geltender Rechtslage zum Zeitpunkt der VÖ berechtigt war“.
Ja, das wäre besser. Denn einwandfrei herauszufinden, ob der Künstler die Veröffentlichung überhaupt oder in der jeweiligen Form (Anzahl der Tracks, Reihenfolge) gutheißt oder gutgeheißen hat, erscheint mit unmöglich.
--
How does it feel to be one of the beautiful people?