Real, virtuell, optional? – Was ist eine offizielle Veröffentlichung?

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  • #6600065  | PERMALINK

    mojoclub

    Registriert seit: 07.08.2007

    Beiträge: 1,493

    insofern der kuenstler einen vertrag mit einem verlag hat, ist das kein thema. es gibt aber die ein oder anderen beispiele, bei denen kuenstler die veroeffentlichung abgelehnt haben und trotzdem exemplare auf den markt gekommen sind. sowas meine ich zum beispiel. oder wenn im internet vorabversionen auftauchen, geklaute versteht sich. DAS sind noch keine veroeffentlichungen, weil sie rechtlich betrachtet nicht das einverstaendnis von kuenstler und vertrieb haben. verstehst du was ich meine?

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    #6600067  | PERMALINK

    foka

    Registriert seit: 17.10.2007

    Beiträge: 8,543

    mojoclubda fehlt aber noch das ausdrueckliche einverstaendnis des kuenstlers zur veroeffentlichung. ansonsten bin ich mit einverstanden.

    Guter Einwurf. Wir fügen ein: „Das Einverständnis des Künstlers vorausgesetzt“.

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    #6600069  | PERMALINK

    mistadobalina

    Registriert seit: 29.08.2004

    Beiträge: 20,833

    mojoclubinsofern der kuenstler einen vertrag mit einem verlag hat, ist das kein thema.

    Magst du das bitte mal erklären? Was hat ein Verlagsvertrag denn mit einer Veröffentlichung zu tun?

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    When I hear music, I fear no danger. I am invulnerable. I see no foe. I am related to the earliest time, and to the latest. Henry David Thoreau, Journals (1857)
    #6600071  | PERMALINK

    foka

    Registriert seit: 17.10.2007

    Beiträge: 8,543

    ClauAb welcher Zahl ist denn eine Menge „signifikant“?

    Das würden im „normalen“ Rechtsverkehr Straf- oder Zivilrecht Gerichte entscheiden. Nimm einfach eine Anzahl von Bürgern, die Dir relevant erscheint. Jetzt für den Anfang.

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    #6600073  | PERMALINK

    sunspot

    Registriert seit: 18.10.2003

    Beiträge: 6,513

    in.guz.we.trustAngenommen, das „In Rainbows“-Album wäre weder auf Platte noch CD veröffentlicht worden, sondern nur als dieser Internetrelease (bei dem man das Album auch gratis downloaden konnte). Ist diese Musik je veröffentlicht worden?

    Aber sicher. Genauso wie das letzte Album von Saul Williams, das es nach wie vor nur als Download über seine HP in verschiedenen Formaten zu erwerben gibt. Wer mir weismachen will, dass hier keine Veröffentlichung stattgefunden hat, hat sich das Unmögliche vorgenommen.

    Für mich gilt neben den üblichen Formaten (Vinyl, CD, etc.) alles als „regulär“ veröffentlicht, was der Künstler mir gezielt zum Download bereitstellt, egal ob bezahlt oder umsonst. Sobald ich tricksen muss, um z.B. Songs von MySpace zu rippen, sehe ich es nicht als VÖ an. Einen Tausch der Formel „Emailadresse gegen Dateien“ z.B. schon. Gute Beispiele sind aktuell die neuen Singles von NIN und Coldplay. Für beide „zahlt“ man mit einer Emailadresse, beide bekommen Airplay, beide werden über die Bandseiten beworben.

    Im Internetzeitalter darauf zu beharren, dass nur das als veröffentlicht zählt, was man in der Hand halten kann, ist in meinen Augen schlicht anachronistisch.

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    #6600075  | PERMALINK

    clau
    Coffee Bar Cat

    Registriert seit: 18.03.2005

    Beiträge: 92,237

    fokaGuter Einwurf. Wir fügen ein: „Das Einverständnis des Künstlers vorausgesetzt“.

    Demnach wäre also „Chaos & Disorder“ von Prince kein veröffentlichtes Album?

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    #6600077  | PERMALINK

    martin-3862

    Registriert seit: 02.11.2005

    Beiträge: 9,391

    das 73er dylan-album existiert demnach auch nicht wirklich.

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    #6600079  | PERMALINK

    mojoclub

    Registriert seit: 07.08.2007

    Beiträge: 1,493

    MistadobalinaMagst du das bitte mal erklären? Was hat ein Verlagsvertrag denn mit einer Veröffentlichung zu tun?

    abtretung von rechten, lizensierung etc. das beinhaltet auch je nach vertrag ganz automatisch das recht des verlages zur veroeffentlichung. das brauche ich dir ja nicht zu erklaeren. wenn ich aber als musiker im rahmen einer produktion stuecke im studio aufnehme, die ausdruecklich nicht im ueblichen vertrag enthalten sind, benoetigen diese eine extra einverstaendniserklaerung des kuenstlers zur veroeffentlichung.

    --

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    #6600081  | PERMALINK

    otis
    Moderator

    Registriert seit: 08.07.2002

    Beiträge: 22,557

    foka
    §1
    Ein Album gilt dann als veröffentlicht, wenn es einer breiten Öffentlichkeit in der Art zugänglich gemacht wird, dass sie durch Vertriebswege erworben werden kann, die einem nicht insignifikanten Teil eben dieser Öffentlichkeit auch zur Verfügung stehen.

    Da fehlt mir der Aspekt der Überprüfbarkeit, wenn man es denn auf downloads beziehen.
    Der Nachweis, dass eine Vinylsingle veröffentlicht wurde, ist leicht durch die Existenz ebendieser zu führen.
    Wie sollte der Nachweis in x Jahren zu führen sein, dass eine Musikdatensammlung x irgendwann veröffentlicht wurde und von wem. Das Internet mag diese dann längst nicht mehr in seinen Archiven bergen. Selbst dann wäre der Nachweis problematisch. Ist ja ähnlich bei wiss. Zitaten aus dem Internet.

    --

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    #6600083  | PERMALINK

    foka

    Registriert seit: 17.10.2007

    Beiträge: 8,543

    weilsteinSchon klar. Kramer und ich werden des öfteren aufgrund unseres Aussehens verwechselt oder für Zwillinge gehalten. Bis auf den Größenunterschied. Kramer wird im Lone Star bereits sein Bier auf den Tisch gestellt, wenn er vom Mehringdamm in die Bergannstraße einbiegt, ich klettere den Tresen hoch.

    weilstein, Du bringst mich zum Lachen. No sarcasm intended. Ganz ehrlich (würdest Du Smileys nicht hassen, wovon ich ausgehe, hätte ich saugern einen eingefügt).

    --

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    #6600085  | PERMALINK

    Anonym
    Inaktiv

    Registriert seit: 01.01.1970

    Beiträge: 0

    otisDa fehlt mir der Aspekt der Überprüfbarkeit, wenn man es denn auf downloads beziehen.

    es war dir doch bislang auch möglich, Bootlegs von originalen Veröffentlichungen zu unterscheiden, obwohl du beides in die Hand nehmen konntest. Wo ist das genaue Problem bei Downloads?

    --

    #6600087  | PERMALINK

    clau
    Coffee Bar Cat

    Registriert seit: 18.03.2005

    Beiträge: 92,237

    Die Frage ist doch grundsätzlich, ob es überhaupt Sinn macht, formatübergreifend die gleiche Vorgehensweise zu verwenden. Es fängt doch schon damit an, daß es Alben gibt, bei denen die Trackanzahl von Vinyl und CD differiert. Da ist dann schon das veröffentlichte Werk als solches nicht formatübergreifend vergleichbar, da Tonträger A einen oder mehrere Titel mehr enthält, als Tonträger B.

    --

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    #6600089  | PERMALINK

    Anonym
    Inaktiv

    Registriert seit: 01.01.1970

    Beiträge: 0

    ClauDa ist dann schon das veröffentlichte Werk als solches nicht formatübergreifend vergleichbar, da Tonträger A einen oder mehrere Titel mehr enthält, als Tonträger B.

    natürlich ist das vergleichbar. Du wirst doch wohl genug Grips haben, um zwei Alben vergleichen zu können, die sich an ein oder zwei Stellen unterscheiden…

    --

    #6600091  | PERMALINK

    otis
    Moderator

    Registriert seit: 08.07.2002

    Beiträge: 22,557

    Dick Laurentes war dir doch bislang auch möglich, Bootlegs von originalen Veröffentlichungen zu unterscheiden, obwohl du beides in die Hand nehmen konntest. Wo ist das genaue Problem bei Downloads?

    Dass sie nachträglich m.W. nicht eindeutig identifizierbar sind. Oder sind sie es?

    --

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    #6600093  | PERMALINK

    mojoclub

    Registriert seit: 07.08.2007

    Beiträge: 1,493

    entscheidend ist hier das urheberrecht, wie ich oben schon angeschnitten habe. ab dem zeitpunkt, an dem sich der kuenstler willentlich oder stillschweigend zur veroeffentlichung bereit erklaert, ist diese auch wirksam. nicht ohne grund gibt es haufenweise rechtstreite zu diesem thema. und in den zeiten des internet ist das aktueller den je. ansonsten ist das format, das medium voellig belanglos geworden, ob es sich um eine veroeffentlichung handelt oder nicht.

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