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foka
§1
Ein Album gilt dann als veröffentlicht, wenn es einer breiten Öffentlichkeit in der Art zugänglich gemacht wird, dass sie durch Vertriebswege erworben werden kann, die einem nicht insignifikanten Teil eben dieser Öffentlichkeit auch zur Verfügung stehen.
Da fehlt mir der Aspekt der Überprüfbarkeit, wenn man es denn auf downloads beziehen.
Der Nachweis, dass eine Vinylsingle veröffentlicht wurde, ist leicht durch die Existenz ebendieser zu führen.
Wie sollte der Nachweis in x Jahren zu führen sein, dass eine Musikdatensammlung x irgendwann veröffentlicht wurde und von wem. Das Internet mag diese dann längst nicht mehr in seinen Archiven bergen. Selbst dann wäre der Nachweis problematisch. Ist ja ähnlich bei wiss. Zitaten aus dem Internet.
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