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insofern der kuenstler einen vertrag mit einem verlag hat, ist das kein thema. es gibt aber die ein oder anderen beispiele, bei denen kuenstler die veroeffentlichung abgelehnt haben und trotzdem exemplare auf den markt gekommen sind. sowas meine ich zum beispiel. oder wenn im internet vorabversionen auftauchen, geklaute versteht sich. DAS sind noch keine veroeffentlichungen, weil sie rechtlich betrachtet nicht das einverstaendnis von kuenstler und vertrieb haben. verstehst du was ich meine?
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hörbares hören